Bebauungsplan IX-155f

für die Fläche
Prager Platz 8 (teilweise)
im Bezirk Wilmersdorf

Die Änderungen vom 02.05.1991 sind in diese Abzeichnung eingearbeitet.

  • Bebauungsplan IX-155f

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-155f Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.