Was bedeutet der Begriff Infrastruktur?
Unter Infrastruktur wird ein Netzwerk aus staatlichen und privaten Einrichtungen verstanden, das für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung notwendig ist. Es wird zwischen technischer (z.B. Straßen, Stromversorgung) und sozialer Infrastruktur unterschieden. Letztere umfasst u.a. die Einrichtungen und Flächen, die auch Teil eines “Soziale Infrastruktur-Konzeptes” (kurz SIKo) sind, wie z.B.:
• Grundschulen und Oberschulen, Integrierte Sekundarschulen
• Kindertagesstätten (Kita) und Spielplätze
• Sportplätze und Sporthallen
• wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen für die Naherholung
• Jungendfreizeiteinrichtungen
• Bibliotheken und Volkshochschulen
• Musikschulen und bezirkliche kulturelle Einrichtungen
Was ist ein bezirkliches SIKo?
Eine wachsende Stadt ist auf eine mitwachsende soziale Infrastruktur angewiesen. Dazu werden durch die Berliner Bezirke, „Soziale Infrastrukturkonzepte“ (SIKo), als Teil der informellen Planung, erstellt.
Die Sozialen Infrastrukturkonzepte dienen als räumlich integrierte Konzepte der stadtplanerischen Flächenvorsorge für die öffentliche soziale und grüne Infrastruktur und stellen die bestehenden Kapazitäten, zukünftigen Bedarfe sowie geplanten Maßnahmen von öffentlichen und öffentlich geförderten Infrastruktureinrichtungen auf der Grundlage einer prognostizierten demografischen Entwicklung dar. Daher werden in einem SIKo der Bestand und der zukünftige Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen – auf Basis des Bevölkerungswachstums – aufgezeigt, um auch in Zukunft eine ausreichende Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Neben der ausreichenden Versorgung mit sogenannten Wohnfolge-Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kita für die auch aus gesetzlichen Gründen eine ausreichende Versorgung sicherzustellen ist, wurden auch weitere Einrichtungen in das SIKo aufgenommen, wie z.B.
• Gartenarbeits- und Waldschulen
• Jugendverkehrsschulen
• Jugendkunstschulen
• Senioreneinrichtungen
• Stadtteil- und Familienzentren
Andere Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, für die der Bezirk nicht zuständig ist werden auch nicht im Soziale Infrastrukturkonzept dargestellt.
Wie wird ein SIKo erarbeitet?
Auf der Basis von gesamtstädtischen Vorgaben wurde unter der Federführung des Stadtentwicklungsamtes gemeinsam mit den jeweiligen Fachämtern des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf das SIKo ämterübergreifend erarbeitet, das sich ausschließlich auf öffentliche oder öffentlich geförderte Infrastruktur-Einrichtungen bezieht. Es handelt sich also nur um die Flächen und Einrichtungen, für die der Bezirk zuständig ist.
Das SIKo 2020-22 der Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf
Das vorliegende SIKo 2020-22 des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich mit der demografischen Entwicklung des Bezirks auseinander und stellt die aktuelle Versorgungssituation sowie die aktuellen und zukünftigen Bedarfe der grünen und sozialen Infrastrukturen dar.
Dazu wurde für die jeweiligen infrastrukturellen Nutzungen ein Versorgungsgrad ermittelt, der auf gesetzlichen Vorgaben oder auf berlinweit einheitlichen Richt- und Orientierungswerte basiert. Diese Richt- und Orientierungswerte weisen einen räumlichen Bezug mittels „Lebensweltich orientierten Räumen“ (LOR) auf.
Das SIKo 2020-22 fußt vorwiegend auf den Datenstand 2019 und den LOR von 2019. Es liegen die Daten der Bevölkerungsprognose 2018-2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zugrunde.
Das SIKo 2020-22 fokussiert sich auf die wenigen noch vorhandenen Verdichtungs- und Entwicklungspotenziale im Bezirk. Um Flächenkonkurrenzen zu minimieren und noch zur Verfügung stehende Flächen effizient und flächensparend zu nutzen, wird soweit möglich die Planungsstrategie der Mehrfachnutzung (kurz MFN) angewendet.
Was ist eine Mehrfachnutzung?
Unter Mehrfachnutzung versteht man eine Kombination von verschiedenen Nutzungen, entweder in unterschiedlichen Räumlichkeiten, aber innerhalb eines Gebäudes, oder in gleichen Räumen zu unterschiedlichen Tageszeiten. Dazu gehört z.B. auch ein Pausenhof, der so gestaltet ist, dass er nach Ende des Schulunterrichts als Spielpatz genutzt werden kann. So können mehrere Infrastruktur-Einrichtungen flächeneffizient an einem Standort untergebracht werden. Dadurch wird insgesamt weniger Fläche benötigt und die Nutzung kann aufgrund der höheren Auslastung so wirtschaftlich wie möglich organisiert werden.
Verbindlichkeit des SIKo
Das SIKo 2020-22 entfaltet nur eine behördeninterne Verbindlichkeit und ist z.B. als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten.