Die Widerspruchsstelle prüft Widersprüche zu Leistungsangelegenheiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Landespflegegeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz, sofern im Leistungsfachbereich keine Abhilfe möglich ist.
Anfragen zum Sachstand und der Bearbeitungsdauer von Widersprüchen sind an die jeweiligen Fachbereiche zu richten, bei denen der Widerspruch erhoben bzw. eingelegt wurde.