Unterhalt

Unterhalt - Puzzle aus Geldscheinen

Allgemeine Informationen

Sozialhilfen sind nachrangige Leistungen, d.h. unter Umständen muss geprüft werden, ob Kinder, Eltern oder (ehemalige) Ehegatten finanzielle Hilfe leisten können.

Wenn seitens des Sozialamts Leistungen erbracht werden, wird in der Regel kein Unterhalt gegen Kinder und Eltern der Leistungsberechtigten geltend gemacht (nur bei einem jährlichen Gesamteinkommen des/der Unterhaltspflichtigen über 100.000 EUR).

Geregelt sind die Unterhaltsansprüche im BGB

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner

Zuständigkeit nach Nachnamen Ansprechpartner Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
Gruppenleitung Frau Hake Soz 320 9029-13832 317 b
A – H, K Frau Runkel Soz 3330 9029-13846 320
I – J, L – Z Herr Kurek Soz 3380 9029-13849 319

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Soziales
Fachbereich 3
Rechts-, Kosteneinziehungs-, Unterhalts- und Nachlassstelle

Leitung
Frau Gorr

Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Vorsprachetermin über Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100