Nachlass

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Allgemeine Informationen

Von Erben verstorbener Sozialhilfeempfänger / -empfängerinnen wird Sozialhilfe nur zurückgefordert, wenn der Nachlasswert den jeweiligen Erbenfreibetrag überschreitet, wenn die Sozialhilfe aufgrund vorhandenen Vermögens / Einkommens zu Unrecht gewährt wurde oder gewährte Darlehen zu Lebzeiten nicht erstattet wurden.

Ebenso wird die Rückforderung von Bestattungskosten geprüft, sofern sie vom Träger der Sozialhilfe übernommen wurden.

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner

Zuständigkeit nach Nachnamen Ansprechpartner Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
Gruppenleitung Herr Radeck Soz 330 9029-13833 317 c
B, J, L, S – T, V, X, Y Frau Sculto Soz 3130 9029-13835 318
A, D – E, H, K, M, Z Herr Ersöz Soz 3150 9029-13837 318 a
C, F – G, N – P, R, U, W Frau Retusch Soz 3160 9029-13829 318

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Soziales
Fachbereich 3
Rechts-, Kosteneinziehungs-, Unterhalts- und Nachlassstelle

Leitung
Frau Gorr

Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Vorsprachetermin über Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100