Generell sind vollständig ausgefüllte Vorsorgevollmachten mit Unterschrift des Vollmachtgebers auch ohne Beglaubigung gültig. Eine Beglaubigung der Unterschrift bestätigt jedoch Ihren Wunsch und bietet eine höhere rechtliche Sicherheit.
Für die Beglaubigung ist die Identitätsfeststellung (per Ausweisdokument) erforderlich, es wird eine Gebühr von 10,- EUR erhoben. Sozialleistungsempfänger sind hiervon befreit, dafür wird ein Nachweis benötigt.
Rechtsgrundlage bezüglich der Beglaubigung auf Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung durch die Betreuungsbehörden finden Sie hier: Betreuungsorganisationsgesetz, BtOG
Musterformulare für Vorsorgevollmachten in verschiedenen Sprachen vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier: BMJV-Vorsorgevollmachten
Optional kann die Vollmacht auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, weitere Informationen dazu finden Sie hier: Zentrales Vorsorgeregister