Beglaubigungen nach § 7 BtOG

Stempel Beurkundung

Generell sind vollständig ausgefüllte Vorsorgevollmachten mit Unterschrift des Vollmachtgebers auch ohne Beglaubigung gültig. Eine Beglaubigung der Unterschrift bestätigt jedoch Ihren Wunsch und bietet eine höhere rechtliche Sicherheit.

Für die Beglaubigung ist die Identitätsfeststellung (per Ausweisdokument) erforderlich, es wird eine Gebühr von 10,- EUR erhoben. Sozialleistungsempfänger sind hiervon befreit, dafür wird ein Nachweis benötigt.

Rechtsgrundlage bezüglich der Beglaubigung auf Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung durch die Betreuungsbehörden finden Sie hier: Betreuungsorganisationsgesetz, BtOG

Musterformulare für Vorsorgevollmachten in verschiedenen Sprachen vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier: BMJV-Vorsorgevollmachten

Optional kann die Vollmacht auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, weitere Informationen dazu finden Sie hier: Zentrales Vorsorgeregister

Beglaubigungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Zuständig für Beglaubigungen nach § 7 BtOG

Zuständigkeit nach Nachnamen Ansprechpartner Stellenzeichen Telefon
Frau Baruth (Leitung) Soz 5 9029-14229
A – E Herr Galsterer Soz 5870 9029-14240
F – Kh Frau Feiertag Soz 5720 9029-14222
Ki – N Herr Kopenhagen Soz 5810 9029-14235
O – So Frau Stetter Soz 5820 9029-14236
Sp – Z Herr Skowronek Soz 5710 9029-14231
Herr Haß Soz 5890 9029-14226
Frau Heile Soz 5840 9029-14238
Frau Weinrich Soz 5740 9029-14233

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Soziales
Fachbereich 5
Betreuungsbehörde

Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie auch für Vorsprachen während der Sprechzeiten telefonisch einen Termin.

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100