Sportstättenvergabe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler!

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen – in aller Kürze – bei der Beantragung von Nutzungszeiten von öffentlichen Sportanlagen hier im Bezirk dienen.
Grundlage für die Sportstättenvergabe ist das „Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG)“ vom 06.01.1989 sowie die „Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN)“ vom 23.06.2020. Die jeweils geltende Fassung finden Sie hier als PDF.

  • Sportanlagen-Nutzungsvorschriften

    PDF-Dokument (533.4 kB) - Stand: 2020

Welche Sportanlagen können zur Nutzung beantragt werden?

Öffentliche Sportanlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf:
  • Gedeckte Sportanlagen (Turn- und Sporthallen auf Schulstandorten bzw. Sporthallen, die durch den Fachbereich Sportförderung betrieben werden)
  • Ungedeckte Sportanlagen (Großspielfelder auf Schulstandorten bzw. Groß- und Kleinspielfelder sowie Leichtathletikanlagen, die durch den Fachbereich Sportförderung betrieben werden)
  • Gedeckte Sportanlagen der berufsbildenden Schulen
  • Öffentliche Eissport- und Tennisanlagen

Wer kann Nutzungszeiten beantragen?

  • Vorrangig alle im Land Berlin als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB). Aufgrund begrenzter Nutzungszeiten werden die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beheimateten Sportvereine bevorzugt.
  • Nachrangig „sonstige Nutzende“, z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Wie werden Nutzungszeiten beantragt?

Am besten nutzen Sie unsere Anträge im Online-Verfahren.
Diese Anträge sind bitte vollständig auszufüllen, auch die Anerkennung der „SPAN“, da Ihr Antrag sonst nicht aktiviert wird. Sie können auf dieser Seite den Antrag auch in Papierform ausdrucken, ausfüllen und uns zukommen lassen.

Welche Fristen sind zu beachten?

  • Anträge zur laufenden Nutzung (Vergabezeiträume): Spätestens zum 15. Mai eines jeden Jahres.
  • Anträge zur einmaligen Nutzung (einzelner Termin): So früh wie möglich.

Wie kann die Vergabestelle (Fachbereich Sportförderung) erreicht werden?

Wenn Sie noch Fragen haben oder eine Hilfestellung benötigen, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des enormen Nutzungsdrucks leider nicht alle Wünsche nach Sportanlagen erfüllt werden können. Bitte versuchen Sie es auch in anderen Bezirken des Landes Berlin.

Ihr Team vom Fachbereich Sportförderung