Ausnahmegenehmigungen für Berufspendelnde & für die private Pflege von Angehörigen
Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden von:
- Personen in Schichtarbeit, deren Arbeitsbeginn vor 6:00 Uhr oder deren Arbeitsende nach 24:00 Uhr liegt
- Personen für die eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
- Personen, die regelmäßig wertvolle Musikinstrumente (d.h. mit einem Wert über 10.000 €) mit zur Arbeitsstätte nehmen müssen.
- Personen, die privat eine*n Angehörige*n pflegen, können eine Ausnahmegenehmigung in der Parkraumbewirtschaftungszone des Wohnsitzes der zu pflegenden Person beantragen.
Dem Antrag für Personen in Schichtarbeit ist beizufügen:
- Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
- Schichtpläne der letzten 6 Monate mit dem Stempel und der Unterschrift der arbeitgebenden Person
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Gebühren
Bis zu einem Jahr 40 EUR
Bis zu zwei Jahren 60 EUR
Dem Antrag aus gesundheitlichen Gründen ist beizufügen:
- Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
- Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV (Formular)
- Aktuelles fachärztliches Attest im Original
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Gebühren
- Bis zu einem Jahr 26 EUR
- Bis zu zwei Jahren 41 EUR
Bei einer Schwerbehinderung (ab 50 GdB) entfallen die Gebühren. Bitte übersenden Sie dafür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises.
Dem Antrag für die Mitnahme von Musikinstrumenten ist beizufügen:
- Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
- Ein Nachweis über den Wert des Musikinstrumentes (z. B. Rechnung, Gutachten oder Versicherungsnachweis)
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Gebühren
- Bis zu einem Jahr 40 EUR
- Bis zu zwei Jahren 60 EUR
Dem Antrag für die private Pflege von Angehörigen ist beizufügen:
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegebedürftigen Person
- Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegenden Person
- Ein Attest im Original vom behandelnden Arzt aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Gebühren
- Bis zu einem Jahr 26 EUR
- Bis zu zwei Jahren 41 EUR