Ausnahmegenehmigungen und Vignetten

Techniker mit Bauhelm

Für betriebliche Fahrzeuge können aus Rechtsgründen keine Anwohnerparkausweise erteilt werden. Ihre Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung der Parkgebühr ist nur im Ausnahmeweg mit den zwei nachfolgend genannten Varianten möglich.

Vignetten für Anwohnende und Gäste erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt!

Handwerkerparkausweis (HW)

Der Handwerkerparkausweis ist eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken für Handwerksbetriebe in den Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins. Inhaber eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, Ihr/e Fahrzeug/e im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen. Handwerkerparkausweise können für die Dauer von bis zu 6, 12 oder 24 Monaten ausgestellt werden.

  • Es können maximal vier Fahrzeuge in einen Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Handwerkerparkausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
  • Sollen mehrere Fahrzeuge zeitgleich geparkt werden, sind jeweils einzelne Parkausweise zu beantragen. Grundsätzlich kann für jedes notwendige und geeignete Betriebsfahrzeug auch eine eigene Ausnahmegenehmigung mit entsprechend eigenem Parkausweis beantragt werden.
  • Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist aber nicht Teil des Antrages für einen Handwerkerparkausweis.
  • Der Arbeitsstättennachweis ist gut sichtbar neben dem Handwerkerparkausweis im Fahrzeug auszulegen.
  • Fehlen Arbeitsstättennachweis oder Handwerkerparkausweis, hat dies eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid zur Folge. Eine nachträgliche Vorlage des Handwerkerparkausweises in Verbindung mit dem Arbeitsstättennachweis ist nicht möglich.

Direkt zur Dienstleistung

Betriebsvignette (B)

Betriebe mit Betriebssitz im Parkraumbewirtschaftungsgebiet erhalten auf Antrag für ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, ohne dass die Dringlichkeit besonders nachgewiesen werden muss.

Den Antrag können Sie sich hier herunterladen. Im Antrag finden Sie weitere Unterlagen genannt, die Sie zudem einreichen müssen.

Gebühren:
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu einem Jahr 90 EUR
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu zwei Jahren 130 EUR
  • Betriebsvignette mit einer Gültigkeit bis zu drei Jahren 160 EUR
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung/Betriebe

    PDF-Dokument (105.9 kB)

  • Antrag auf Änderung einer Ausnahmegenehmigung

    PDF-Dokument (73.9 kB)

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    PDF-Dokument (85.3 kB)

  • Fragen und Antworten zur Betriebsvignette

    PDF-Dokument (84.7 kB)

Soziale Dienste und Hebammen Für Fahrzeuge, die zur ambulanten Pflegeausübung eingesetzt werden, können Ausnahmegenehmigungen für die Bezirke beantragt werden, in welchen die Pflege ausgeübt wird.

Dem Antrag ist beizufügen:
  • Kopie Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bzw. amtlicher Nachweis über Tätigkeit als Hebamme
  • Kopie Zulassungsbescheinigung(en) von dem/n Fahrzeug(en) (Vor –und Rückseite)
  • bei Nutzung von Privatfahrzeugen, Begründung, weshalb diese zur Pflegeausübung genutzt werden müssen

Ausnahmegenehmigungen für Berufspendelnde & für die private Pflege von Angehörigen
Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden von:

  • Personen in Schichtarbeit, deren Arbeitsbeginn vor 6:00 Uhr oder deren Arbeitsende nach 24:00 Uhr liegt
  • Personen für die eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • Personen, die regelmäßig wertvolle Musikinstrumente (d.h. mit einem Wert über 10.000 €) mit zur Arbeitsstätte nehmen müssen.
  • Personen, die privat eine*n Angehörige*n pflegen, können eine Ausnahmegenehmigung in der Parkraumbewirtschaftungszone des Wohnsitzes der zu pflegenden Person beantragen.
Dem Antrag für Personen in Schichtarbeit ist beizufügen:
  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Schichtpläne der letzten 6 Monate mit dem Stempel und der Unterschrift der arbeitgebenden Person
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

Bis zu einem Jahr 40 EUR
Bis zu zwei Jahren 60 EUR

Dem Antrag aus gesundheitlichen Gründen ist beizufügen:
  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV (Formular)
  • Aktuelles fachärztliches Attest im Original
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 26 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 41 EUR
    Bei einer Schwerbehinderung (ab 50 GdB) entfallen die Gebühren. Bitte übersenden Sie dafür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises.

Dem Antrag für die Mitnahme von Musikinstrumenten ist beizufügen:

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ein Nachweis über den Wert des Musikinstrumentes (z. B. Rechnung, Gutachten oder Versicherungsnachweis)
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 40 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 60 EUR

Dem Antrag für die private Pflege von Angehörigen ist beizufügen:

  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegebedürftigen Person
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegenden Person
  • Ein Attest im Original vom behandelnden Arzt aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Gebühren

  • Bis zu einem Jahr 26 EUR
  • Bis zu zwei Jahren 41 EUR
Handwerkerparkausweise Seit 1. November 2012 können handwerkende Personen eine Ausnahmegenehmigung für alle Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins erhalten. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, darf jedoch zu jeder Zeit nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Handwerkerparkausweise können auch über das Online Verfahren beantragt werden.

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