Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende

Українська - Ukrainian Важлива інформація для біженців війни з України:

des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin

Berlin spart Energie

Tipps zum Energiesparen, Maßnahmen des Senats und aktuelle Entwicklungen

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Hund mit Fernsehturm im Hintergrund

Hier finden Menschen, die mit ihren Heimtieren aus der Ukraine nach Berlin geflüchtet sind, wichtige Informationen und Hilfestellungen:

Merk-und Informationsblätter für Geflüchtete mit Heimtieren

  • Berliner Tiertafel Infoblatt-Ukraine-Hilfe

    PDF-Dokument (829.0 kB)

  • SenUMVK Anzeige Heimtier deutsch-ukrainisch

    PDF-Dokument (428.6 kB)

  • SenUMVK Anzeige Heimtier deutsch-ukrainisch

    PDF-Dokument (428.6 kB)

  • SenUMVK Merkblatt Heimtiere deutsch

    PDF-Dokument (40.6 kB)

  • SenUMVK Merkblatt Heimtiere ukrainisch

    PDF-Dokument (74.8 kB)

Weiße Gänse auf ländlichem Bauernhof

Weiße Gänse auf ländlichem Bauernhof

Geflügel und Geflügelpest

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bittet alle Geflügelhalter*innen um erhöhte Aufmerksamkeit.

Am 29.03.2023 wurde bei drei Möwen im Bezirk Reinickendorf der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist bislang noch nicht betroffen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Pressemitteilung

Um die Hausgeflügelbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bestmöglich vor einem möglichen Erregereintrag zu schützen, werden alle Geflügelhalter*innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen (beachten Sie bitte hierzu auch unser Merkblatt: „Biosicherheitsmaßnahmen Hobby- und Kleingeflügelhaltungen Stand 28.01.2022“).

Ebenso werden alle Geflügelhalter*innen aufgefordert, eine art- und tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere sicherzustellen, sollte eine Aufstallung aus tierseuchenrechtlichen Gründen notwendig werden.

Halter*innen von Geflügel (und hierunter fällt auch die Hobbyhaltung), die ihren Tierbestand bislang noch nicht beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies umgehend schriftlich unter: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de oder telefonisch unter 9029-18407 oder 9029-18408 oder 9029-18422 oder per Fax unter: 9029-18428 nachzuholen.

Vor diesem Hintergrund wird an die Impfung gegen die Newcastle-Disease erinnert, für die es in der Bundesrepublik Deutschland bei Hühnern und Puten eine Impfpflicht gibt. Diese Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Die Newcastle Krankheit kann selbst in kleinsten Geflügelhaltungen zur Gefahr für ganze Regionen werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu melden, damit eine tierseuchenrechtliche Untersuchung veranlasst werden kann.

Weitere Informationen

  • Biosicherheitsmassnahmen Hobby- und Kleingeflügelhaltungen

    PDF-Dokument (392.5 kB)

  • Antrag auf Registrierung als Geflügelhalter/in

    PDF-Dokument (143.4 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe (deutsch)

    PDF-Dokument (550.5 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe (englisch)

    PDF-Dokument (513.8 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe (russisch)

    PDF-Dokument (634.1 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe (kroatisch)

    PDF-Dokument (626.4 kB)

  • Merkblatt Vogelgrippe (rumänisch)

    PDF-Dokument (699.6 kB)

menschliche Hand hält Hundepfote

Tiersprechstunde

Nur nach Voranmeldung!

tel. Terminvereinbarung von Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr

Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
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  • In unserer Tiersprechstunde werden Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen haben, dem amtlichen Tierarzt vorgestellt.
  • Der amtliche Tierarzt beurteilt dann anhand des Verhaltens des Hundes – auch bei einem Spaziergang – wie sich der Hund in der Öffentlichkeit anderen Fußgängern, Radfahrern, Kindern und auch anderen Tieren gegenüber verhält und ordnet dann die entsprechenden Maßnahmen an.
  • Die Maßnahme kann die Anordnung eines Maulkorb- oder Leinenzwang oder Maulkorb- und Leinenzwang sein. Dieser kann sich auf das ganze Stadtgebiet oder auf ein begrenztes Gebiet beziehen.
  • Bei schweren Bissvorfällen oder aber Vorfällen, in die Hunde, die ohnehin immer Maulkorb und Leine hätten tragen müssen, verwickelt sind, kann die Haltung des Hundes untersagt werden.
  • Weiterhin werden in der Tiersprechstunde auch Atteste und Bescheinigungen für Tierhalter, die Auslandsreisen außerhalb der EU antreten oder in solche Länder reisen, die gesonderte Anforderungen über Blutuntersuchungen nach einer Tollwutimpfung fordern, ausgestellt.
  • Merkblatt: Reiseverkehr mit Tieren

    PDF-Dokument (208.1 kB)

border collie dog brings the flying disc

Hundehaltung, Hundebisse und Halten von sog. "Kampfhunden"

Für Hundebiss-Meldungen stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder pere Email zur Verfügung (s. rechte Kontaktspalte)!

  • Das Ausstellen von Sachkundebescheinigungen als Nachweis für die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht gehört zu unseren Aufgaben.
  • Das Ausstellen der Leinenpflichtbefreiungsbescheinigung für gefährliche Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen der genannten drei Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden) gehört zu unseren Aufgaben.
  • Zur allgemeinen Leinenpflicht für Hunde ab dem 01.01.2019 in Berlin sind wichtige Informationen nach dem Hundegesetz und der Hundegesetzdurchführungsverordnung im Merkblatt zur neuen Hundegesetzdurchführungsverordnung zusammengestellt.
  • Zur allgemeinen Leinenpflicht, zur Sachkundebescheinigung (sog. Hundeführerschein), bezüglich Sachverständige, zur Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, zur Neuanschaffung von Hunden und hinsichtlich gefährlicher Hunde wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein Fragenkatalog (FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter) veröffentlicht.
  • Die Erteilung der Genehmigung für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden in der Öffentlichkeit gehört zu unseren Aufgaben.
  • Merkblatt zur neuen Hundegesetzdurchführungsverordnung - Allgemeine Leinenpflicht für Hunde ab dem 01.01.2019 in Berlin

    PDF-Dokument (45.0 kB)

  • Antrag auf Leinenbefreiung

    PDF-Dokument (299.6 kB)

  • Hundebiss-Meldung

    PDF-Dokument (70.4 kB)

  • Hundeauslauf im Grunewald

    PDF-Dokument (28.3 kB)

  • Hundeauslaufgebiete

    PDF-Dokument (917.2 kB)

  • Informationen über die Datenverarbeitung nach dem Hundegesetz

    PDF-Dokument (607.7 kB)

Rotfuchs

Tierschutz und Tierseuchen

Das können wir im Bereich des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung für Sie tun:

  • Beratung von Tierbesitzern über allgemeine Haltungsbedingungen von Haustieren
  • Beratung zu Haltung von exotischen Tieren
  • Beratungen zum Umgang mit Wildtieren, z. B. Vögeln, Füchsen, Wildschweinen
  • Beratungen zu Tollwutschutzimpfungen von Hunden und Katzen im Reiseverkehr und für Ausstellungen
  • Ausstellung von Attesten auch vor Ort beim Tierbesitzer
  • Ausstellen von Bescheinigungen für andere auf Antrag über die Unbedenklichkeit eines Tieres
  • Beratungen zu den Bedingungen über Haltung und Zucht von Psittaciden und der damit verbundenen Prüfung und Genehmigung
  • Merkblatt "Tiere auf Märkten"

    PDF-Dokument (8.8 kB)

  • Merkblatt "Füchse im Stadtgebiet"

    PDF-Dokument (63.4 kB)

  • Merkblatt "Wildschweine im Stadtgebiet"

    PDF-Dokument (64.3 kB)

  • Tierschutzbeschwerde

    PDF-Dokument (31.1 kB)

  • Formular zur Registrierung als Imker/in

    PDF-Dokument (20.9 kB)

  • Antrag auf Registrierung als Schaf - u.o. Ziegenhalter/in

    PDF-Dokument (159.2 kB)

  • Antrag auf Registrierung als Schweinehalter/in

    PDF-Dokument (145.0 kB)

  • Informationen über die Datenverarbeitung nach dem Tiergesundheitsgesetz, Viehverkehrsverordnung und Bienenseuchenverordnung

    PDF-Dokument (641.4 kB)

  • Informationen über die Datenverarbeitung nach dem Tierschutzgesetz

    PDF-Dokument (622.8 kB)

Lebensmittelkontrolle bei Obst und Gemüse mit einer Lupe

Lebensmittelüberwachung

Unsere Aufgaben:
  • Beratung in Fragen der Lebensmittelüberwachung
  • Überprüfung aller Betriebe mit gewerblicher Lebensmittelherstellung und –abgabe wie Lebensmittelgeschäfte, Fleischereien, Hotels, Betriebskantinen
  • Entnahme von Verdachtsproben, z.B. Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Wein und Spirituosen, Spielwaren, Zigaretten und anderem
  • Überprüfung der Fachkenntnisse von Personen im Sinne des § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Amtliche Weinkontrolle
  • Einleitung von Strafverfahren im Lebensmittelrecht sowie Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Auskünfte und Beratung über Zulassungs- und Registrierungsbedingungen für Betriebe
  • Beratungen zu Um- oder Ausbauten und Ausstattung von Küchen, Gaststätten, Imbissbetrieben u. a. nach lebensmittelhygienischen Bedingungen
  • Beratung zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Speise- und Getränkekarten
  • Verbraucherberatung zu allgemeinen Fragen zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln (wie Hund im Gastraum, Rauchen im Stehcafé, Mindesthaltbarkeitsdaten, Handschuhtragen beim Umgang mit losen Lebensmitteln, Kopfbedeckung für Köche u.v.a.
  • Verbraucherbeschwerde Lebensmittel

    PDF-Dokument (24.5 kB)

  • Informationen über die Datenverarbeitung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

    PDF-Dokument (614.1 kB)

Ein Tisch im freien auf dem 2 verschiedene Sorten Wein in 2 Flaschen und in 2 Gläsern stehen, davor 2 Sorten Weintrauben und ein Baguette

Amtliche Weinkontrolle

Aufgaben:

  • Überwachung des Handels von Wein und Weinerzeugnissen im Land Berlin
  • Amtliche risikoorientierte Probeentnahme und Betriebskontrollen bei Großhändlern, Importeuren, Weinabfüllern und Herstellern sowie Einzelhändlern (Buchführungsunterlagen, Hygiene, Verwendung von Weinbehandlungsmitteln sowie Kennzeichnung)
  • Überwachung des Verkehrs von Wein aus Nicht-EU-Ländern (gesetzlich vorgeschriebene Begleitpapiere)
  • Sensorische Begutachtung der amtlichen Proben und Verbraucheranzeigen

Serviceleistungen:

  • Auskünfte und Beratungen von Importeuren, Abfüllern und Großhändlern zu Kennzeichnungs-, Hygiene- und Buchführungsvorschriften und der Verwendung von Weinbehandlungsmitteln
  • Verbraucherauskünfte zu allgemeinen Fragen im Umgang mit Wein

Kontakt:

Simone Lau
Staatliche Weinsachverständige / Weinkontrolleurin
Dillenburger Straße 57
Zimmer 10
14199 Berlin
Tel. (030)-90 29- 18416
Fax: (030)-90 29-18428
Email

gesundes Abendbrot

Verbraucherschutz und -information

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch qualmgefüllte Lagerhalle

Notfallvorsorge

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