Kommunale Wochenmärkte

Warenauslage Obst und Gemüse

In Charlottenburg-Wilmersdorf finden zahlreiche kommunale Wochenmärkte statt, die mit verschiedenen Themenschwerpunkten Waren, frisches Obst und Gemüse sowie viele weitere z.T. regionale Produkte anbieten.

Die Marktmeisterinnen und Marktmeister des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf sind dabei für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zuständig.

Die Marktverwaltung erreichen Sie per E-Mail an

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de oder

telefonisch unter
(030) 9029-290-72. oder -73.

  • Bitte folgen Sie den Anordnungen der Marktverwaltung und der Marktmeister/innen vor Ort.
  • Zuwiderhandlungen können umgehend mit einem Platzverweis geahndet werden.
  • Bitte stellen Sie möglichst keine Fahrräder im Marktbereich ab, damit die Marktgassen frei bleiben und so viel Platz wie möglich zur Verfügung steht.
  • Bitte halten Sie mitgebrachte Hunde so kurz an der Leine, dass diese keine anderen Personen oder Waren berühren und beeinträchtigen könnten.

Das sind unsere Wochenmärkte

Bundesplatz Mo 08.00 – 13.00 Uhr Do 08.00 – 13.00 Uhr

Charlottenbrunner Straße Do 09.00 – 14.00 Uhr

Eberbacher Straße Di 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 13.00 Uhr

Fehrbelliner Platz Mo 11.00 – 15.00 Uhr Di 11.00 – 15.00 Uhr Do 11.00 – 15.00 Uhr

Hohenzollernplatz Mi 08.00 – 13.00 Uhr Sa 08.00 – 13.00 Uhr

Karl-August-Platz Mi 08.00 – 13.00 Uhr Sa 08.00 – 14.00 Uhr

Klausenerplatz Di 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 13.00 Uhr

Mierendorffplatz Mi 08.00 – 13.00 Uhr Sa 08.00 – 13.00 Uhr

Nestorstraße Di 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 13.00 Uhr

Preußenallee Di 08.00 – 13.00 Uhr Fr 08.00 – 13.00 Uhr

Richard-Wagner-Platz Mo 08.00 – 13.00 Uhr Do 08.00 – 13.00 Uhr

Sie sind bereits Händler*in auf einem unserer Wochenmärkte – oder möchten es gerne werden? Hier finden Sie wichtige Informationen.

  • Wie hoch ist die Standgebühr?

    Die Standgebühr beträgt zur Zeit ab 9,20 €.

    Die gültigen Gebührensätze können Sie telefonisch bei der Marktverwaltung erfragen.

  • Wie groß ist die maximale Standtiefe?

    Die maximale Standtiefe beträgt 2,50 m, auf bestimmten Plätzen 3,00 m.

    Verkaufsfahrzeuge dürfen nur seitlich verkaufen.

  • Was ist beim Verkauf offener Lebensmittel zu beachten?

    Der Verkauf offener Lebensmittel unterliegt der Lebensmittelhygieneverordnung.

  • Müssen Preise angegeben werden?

    Die Preisangabenverordnung ist zu beachten.

  • Wie ist die Stromversorgung der Verkaufswagen geregelt?

    Stromanschlüsse mit dreipoligen CEE-Steckdosen sind auf allen Märkten vorhanden.

    Die VDE-Vorschriften sind zu beachten – ein Merkblatt ist beim Marktmeister erhältlich.

  • Gibt es einen Stand-Verleih?

    Bitte vor Ort beim Marktmeister oder telefonisch bei der Marktverwaltung erfragen.

  • Gibt es derzeit Wartezeiten auf einen Platz?

    Bei einigen Märkten, insbesondere beim Wochenmarkt auf dem Karl-August-Platz kann es aufgrund großer Nachfrage zu Wartezeiten kommen.

  • Finden Tageshändler/innen einen Platz?

    Tageshändler/innen melden sich bitte an den Markttagen um 6.00 Uhr beim Marktmeister vor Ort – je nach Marktbeginn entsprechend später.

  • Wie ist der Auf- und Abbau geregelt?

    Mit dem Standaufbau darf erst nach Zuweisung durch die Marktaufsicht, jedoch frühestens 2 Stunden vor Marktanfang begonnen werden.

    Ein Aufbau darf nicht vor 6.00 Uhr erfolgen.

    Der Abbau muss innerhalb von 2 Stunden nach Marktschluss beendet sein.

  • Darf auf Gehwegen geparkt werden?

    Gehwege dürfen nicht befahren oder beparkt werden.

  • Wer ist für die Entsorgung des Mülls zuständig?

    Jeder anfallende Müll muss vom verursachenden Markthändler selbst sachgerecht entsorgt werden (§6 LabfG).

  • Wie lange werden Bewerbungen auf einen Platz berücksichtigt?

    Bewerbungen werden ein Jahr berücksichtigt und danach aussortiert.

    Sofern weiterhin Interesse besteht, bitten wir um erneute Bewerbung.

  • Welche Unterlagen muss ich vorweisen?

    Halten Sie vor Ort Ihr Umsatzsteuerheft bzw. die Befreiungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt bereit.

  • Gibt es einen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes?

    Nein. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.

  • Muss der Name des Standinhabenden am Verkaufsstand angebracht sein?

    Ja. Die Verkaufseinrichtung ist mit einem gut sichtbaren Namensschild (Vor- und Zuname zu versehen).