Straßen-Sondernutzungen

Stempel "geprüft"

Straßen-Sondernutzung

Jeder Gewerbetreibende, der seine Waren und Dienstleistungen auch im öffentlichen Straßenraum, d.h. in der Regel vor seinem Geschäft anbieten will, benötigt dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

Typische Fälle sind etwa die vor dem Ladengeschäft angebotenen Waren, der Schankvorgarten oder die Werbetafel vor dem Geschäft.

Auch für das Verteilen von Werbeflyern auf öffentlichem Straßenland oder für das Anbringen von Zirkuswerbung oder Wahlplakaten wird ebenfalls eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Straßensondernutzung:
  • Bauchladen Straßenhandel
  • Fahrradständer – Straßenrechtliche Sondernutzung beantragen
  • Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
  • Aufstellen von Werbestelltafeln
  • Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
  • Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen
  • Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen und Gastronomiebetrieben
  • Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen
  • Wahlplakate (DIN A 0)
  • Zirkuswerbung

Mehr Informationen und Anträge

  • Sondernutzungskonzept 2015

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