Veranstaltungen

Olympiastadion

Veranstaltung - Erlaubnis beantragen

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Flohmärkte
  • Sport-Veranstaltungen
  • Musik-Veranstaltungen (Open-Air)

Voraussetzungen

  • Versicherungsschutz: Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung: Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
  • Rechtzeitiger Antrag: Stellen Sie den Antrag mindestens 9 Wochen vor der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung: Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
  • Lageplan: Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
  • ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen): Falls die Verkehrsführung geändert werden soll. Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
  • Straßen zu sperren oder,
  • Halteverbots-Zonen einzurichten.

In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind.

  • Veranstaltererklärung: Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz: zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
  • Schätzung der Besucherzahl: Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
  • ggf. Zustimmung von Betroffenen Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
  • die Zustimmung der Nachbarschaft
  • die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
  • die Zustimmung der Feuerwehr
  • Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
  • ggf. GEMA Mitgliedschaft falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
  • Weitere Unterlagen: Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

Gewerbe - Messen, Ausstellungen und Märkte festsetzen

Wenn Sie als gewerblicher Anbieter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezial- und Jahrmarkt oder ein Volksfest durchführen möchten, können Sie eine Festsetzung der jeweiligen Veranstaltung beantragen. Die Festsetzung hat eine Reihe von Vergünstigungen (Marktprivilegien) zur Folge, zum Beispiel:

  • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige)
  • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe (etwa Reisegewerbekartenpflicht)
  • Befreiung von Einschränkungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit)

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben. Die bzw. der Veranstalter:in kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher:innen zum Kauf zulassen.

Eine* Ausstellung* ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellen und vertreiben oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informieren.

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben.

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:

  • Lebensmittel, grundsätzlich ohne alkoholische Getränke. Alkoholische Getränke sind jedoch zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.
    **rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

Daneben können eventuell weitere Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Haushaltswaren) zugelassen werden, Näheres regelt die jeweilige Marktordnung.

Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren feilbieten.

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen Waren aller Art feilbieten.
Auf einem Spezialmarkt oder Jahrmarkt können auch Tätigkeiten im Sinne von Volksfesten ausgeübt werden.

Ein Volksfest ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen unterhaltende Tätigkeiten im Reisegewerbe ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung. Dies können Sie formlos schriftlich an das zuständige Ordnungsamt richten.
  • Zur Durchführung von Privatmärkten (z.B. Flohmärkten) benötigen Sie keine Festsetzung. Ein Privatmarkt unterliegt dann den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe.
2. Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit Angaben zu Art und Umfang der Genehmigung.
  • Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet Sie zur Durchführung der Veranstaltung. Wenn Sie eine festgesetzte Messe, Ausstellung oder Großmarkt nicht oder nicht mehr durchführen, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Voraussetzungen

  • Gewerblicher Anbieter: Sie möchten die Veranstaltung als gewerblicher Anbieter festsetzen lassen. Für Privatmärkte (z.B. Flohmärkte) benötigen Sie keine Festsetzung. Ein Privatmarkt unterliegt dann den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft.
  • Einhaltung der Kriterien der Gewerbeordnung: Für die Erteilung der Festsetzung der Veranstaltung müssen die o.g. jeweiligen formalen Kriterien der Gewerbeordnung vorliegen.
  • Geeignetheit des Veranstaltungsortes: Der Veranstaltungsort muss für die jeweilige Veranstaltung geeignet sein, z. B. dürfen Spezial- und Jahrmärkte nicht ganz oder teilweise in Ladengeschäften stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung Dies können Sie formlos schriftlich an das zuständige Ordnungsamt erledigen.
  • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde verlangt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertragvertrag Zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Veranstaltungsräume/-flächen besitzen.
  • Grundrisszeichnung Grundriss-/Belegungspläne der für die Veranstaltung vorgesehenen Räume/Flächen (möglichst im Maßstab 1:100).
  • Veranstaltungskonzept Das Konzept soll Maßnahmen enthalten, die den Schutz der Veranstaltungsteilnehmenden vor Gefahren für Leben oder Gesundheit gewährleisten, sowie Maßnahmen, die sonstigen erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorbeugen.
  • Haftpflichtversicherung Kopie einer gültigen Haftpflichtversicherung des Veranstaltenden.
  • Für eingetragene Firmen und in Gründung befindliche juristische Personen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
  • Teilnahmebedingungen bzw. Marktordnung Teilnahmebedingungen bzw. Marktordnungen, die Zulassung und Teilnahme der Anbieter:innen für die jeweilige Veranstaltung regeln.

Gebühren

50,00 bis 2.000,00 Euro (je nach Aufwand) 12,50 bis 500,00 Euro: Änderung oder Aufhebung der Festsetzung (je nach Ausgangsgebühr)

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nur bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt stellen.