Wenn Sie als gewerblicher Anbieter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezial- und Jahrmarkt oder ein Volksfest durchführen möchten, können Sie eine Festsetzung der jeweiligen Veranstaltung beantragen. Die Festsetzung hat eine Reihe von Vergünstigungen (Marktprivilegien) zur Folge, zum Beispiel:
- Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige)
- Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe (etwa Reisegewerbekartenpflicht)
- Befreiung von Einschränkungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit)
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben. Die bzw. der Veranstalter:in kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher:innen zum Kauf zulassen.
Eine* Ausstellung* ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellen und vertreiben oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informieren.
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben.
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:
- Lebensmittel, grundsätzlich ohne alkoholische Getränke. Alkoholische Getränke sind jedoch zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.
**rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
Daneben können eventuell weitere Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Haushaltswaren) zugelassen werden, Näheres regelt die jeweilige Marktordnung.
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren feilbieten.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen Waren aller Art feilbieten.
Auf einem Spezialmarkt oder Jahrmarkt können auch Tätigkeiten im Sinne von Volksfesten ausgeübt werden.
Ein Volksfest ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen unterhaltende Tätigkeiten im Reisegewerbe ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung. Dies können Sie formlos schriftlich an das zuständige Ordnungsamt richten.
- Zur Durchführung von Privatmärkten (z.B. Flohmärkten) benötigen Sie keine Festsetzung. Ein Privatmarkt unterliegt dann den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe.
2. Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit Angaben zu Art und Umfang der Genehmigung.
- Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet Sie zur Durchführung der Veranstaltung. Wenn Sie eine festgesetzte Messe, Ausstellung oder Großmarkt nicht oder nicht mehr durchführen, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.