Ob zum Jahreswechsel oder zu besonderen Events – viele Menschen erfreuen sich am jährlichen Silvesterfeuerwerk oder an Veranstaltungen mit pyrotechnischer Umrahmung. Doch der Einsatz und der Vertrieb von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik ist in Deutschland eindeutig geregelt.
Feuerwerk und Pyrotechnik - ganzjährig und an Silvester
Einteilung der pyrotechnischen Erzeugnisse in Kategorien
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Kategorie 1
z.B. Knallerbsen, Knallteufel und Knallerhits. Diese dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahre verkauft und von diesen verwendet werden.
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Kategorie 2
z.B. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien (Cake – Boxen). Diese dürfen nur an Person ab 18 Jahre verkauft werden. Die Abbrandzeiten richten sich nach der jeweils gültigen Allgemeinverfügung gemäß § 24 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung.
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Kategorie T1
Technische Feuerwerkskörper (frei erhältlich).
Der Abbrand ist ganzjährig erlaubt, ABER nur im Rahmen von technischen und Showzwecken mit Foto- oder Videoaufnahmen! -
Kategorie 3, 4, T2
Profifeuerwerkskörper (nicht frei erhältlich)