Eine Ordnungswidrigkeit ist eine eher geringfügige Verletzung bestehender Rechtsregeln (“…eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und vorwerfbare Handlung…”).
Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Verwaltungsbehörden zuständig. So sollen Gerichte entlastet und nicht so erhebliche Verstöße schnell und flexibel bearbeitet werden. Wenn jedoch weitere Ermittlungen notwendig sind, können auch Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden.
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind sowohl das Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das dazugehörige Verfahren geregelt.
Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften, Illegale Müllentsorgung und unzulässiger Lärm