Gewerbe

SN
Jeder Gewerbebetrieb muss beim Gewerbeamt des Bezirkes angemeldet werden. In Berlin übernehmen die Ordnungsämter in den Bezirken diese Aufgabe. Anmelden müssen Sie sich immer in dem Bezirk, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben möchten.

Wenn Sie sich also in Charlottenburg-Wilmersdorf selbständig machen wollen, ist unser Ordnungsamt die erste “Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle” für Sie als künftige bezirkliche Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier können Sie u.a. ein

Gewerbe anmelden
Gewerbe abmelden
Gewerbe ummelden

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen Personaldokument. Je nach Einzelfall, insbesondere für die Anmeldung von juristischen Personen, können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Unterschieden wird generell zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen (u.a. Handwerksbetriebe, Gaststätten- oder Reisegewerbe) Unternehmen. Die Erlaubnis gilt für jede/n natürliche und juristische Person/Gesellschafter z.B. (UG, GmbH, Gründer, Kapitalgesellschaften etc.).

Sie finden alle Dienstleistungen rund um das Thema Gewerbe (z.B. zu erlaubnispflichten Gewerbe bis hin zu Gaststättenangelegenheiten und weiteren gewerbebezogenen Leistungen im Serviceportal.

Sogenannte “Freie Berufe” müssen übrigens nicht bei uns angemeldet werden. Hierzu zählen u.a. selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Krankengymnasten, Dolmetscher etc.

Unser Tipp:

Vieles rund ums Gewerbe lässt sich bereits online erledigen. Nutzen Sie das ServicePortal Berlin oder Einheitlichen Ansprechpartner um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.

Kurz erklärt: Gewerbe anmelden

Kurz erklärt: Gewerbe anmelden

Formate: video/youtube

Die IHK Berlin hat in diesem Video kurz das Wichtigste zur Anmeldung eines Gewerbes zusammengefasst.

Vertrauen ist gut, doch Kontrolle muss sein

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es auch, die Gewerbetreibenden über richtiges Verhalten zu informieren und aufzuklären und die Einhaltung von Vorschriften, z. B. des Jugendschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes oder auch zum Sonn- und Feiertagsschutz zu prüfen.

Deshalb sind unsere Kolleginnen und Kollegen des AOD und der Lebensmittelaufsicht bei Routinekontrollen oder auch aufgrund von konkreten Hinweisen im Bezirk unterwegs. Aber auch die Mitarbeitenden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle und der Innendienst haben im Rahmen ihrer Verfahren die sogenannten Vor- (Antrag) und Nachschaurechte (Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben in der Gewerbeausübung) in den Gewerben. Wenn also auch mal bei einer Kontrolle Mitarbeitende ohne Dienstkleidung im Gewerbe stehen, hat auch das seine Richtigkeit.

Dabei sind sie alle berechtigt, ordnungswid­riges Verhalten zu ahnden. Dazu können sie Daten erheben, die Identität feststellen, Platzverweise erteilen oder Sachen sicherstellen. Oft reicht aber schon das Gespräch, um Wiederholungsfällen vorzubeugen. Und wenn nicht … dann kann es sein, dass es nicht bei der Verwarnung oder einem Bußgeld bleibt, sondern bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann.

Kontakt

  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin
  • Tel.: (030) 9029 - 29000
  • Fax: (030) 9029 - 29039
  • Homepage

Verkehrsanbindungen