Teilhabefachdienst Jugend

Wir bedauern, dass aufgrund des Personalmangels vorübergehend keine offenen Sprechstunden im Teilhabefachdienst Jugend angeboten werden können. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen per Post oder E-Mail zu senden.

Wir bitten um ihr Verständnis und hoffen auf eine baldige Verbesserung der Personalsituation.

Allgemeine Informationen:

Beratung zu und Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch- Neuntes Buch und Achtes Buch (SGB IX und SGB VIII) für Kinder und junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können.
Unsere Aufgabe ist es, zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen, die geeignete, notwendige Hilfe durch Teilhabeleistungen als personenzentrierten Rehabilitationsbedarf nach dem SGB IX oder SGB VIII mit den Eltern und Kindern oder jungen Menschen gemeinsam zu planen und die Leistung festzustellen. Wir begleiten und prüfen transparent den Prozess und die individuelle Entwicklung von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX oder SGB VIII, um die Hilfe im Verlauf individuell anzupassen. Dazu kann auch die Feststellung weiterer Rehabilitationsbedarfe nach anderen Sozialgesetzbüchern gehören. Wir beraten die Eltern von betroffenen Kindern und jungen Menschen und auch die Kinder und jungen Menschen selbst, in der Regel bis zur Volljährigkeit. Wir steuern und leisten die Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Trägern unter Einbeziehung der Angebote im Sozialraum und unter Wahrung des Datenschutzes. Dazu gehören auch die Beratung und gegebenenfalls die Leistung von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, und des Landespflegegeldes.

Aufgrund von längerfristigem Personalmangel können Sie derzeit Anträge auf Leistungen der Hilfen zur Pflege und des Landespfegegeldes formlos stellen. Für Anträge auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX nutzen Sie bitte untenstehenden Antrag, welcher schriftlich per Post (dann Postleitzahl 10617 zu nebenstehender Anschrift), per Hausbriefkasten am Dienstgebäude oder per E-Mail (siehe neben stehender Kontakt) an uns gestellt werden kann. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben oder Ihre Mailadresse, sind wir bemüht Sie zu Ihrem Beratungsbedarf und zu unseren Nachfragen zu kontaktieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Nach Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der dazu erforderlichen Angaben und Unterlagen, wird Ihr Anliegen an die Mitarbeitenden der Teilhabeplanung zur Entscheidung und vertieften Beratung weitergegeben. Von dort wird dann mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Leitung

  • Frau Advani (Jug THFD-L), Zi 3091, Tel (030) 9029-15344

Antrag

  • Antrag nach dem SGB IX

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