Der Regionale Sozialpädagogische Dienst informiert :
** über Rechte von Eltern, Kindern und jungen Menschen,
** über Hilfen, Einrichtungen und Initiativen im Stadtteil und darüber hinaus,
** über öffentliche Hilfen für junge Menschen und Familien.
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst berät :
** bei finanziellen/existentiellen Notlagen (z. B. drohendem Wohnungsverlust),
** bei Anträgen auf Sozialleistungen anderer Abteilungen des Bezirksamtes,
** bei Konflikten in Familien,
** bei Unsicherheiten von Eltern über ihre Rolle und Aufgaben, bei Trennung und Scheidung von Eltern.
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst vermittelt Kontakte und Hilfen und organisiert Unterstützung
** bei Krankheit, Behinderung, Entwicklungsverzögerung von Kindern,
** bei Erziehungsproblemen,
** bei nicht ausreichender Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern,
** bei Überforderung von Eltern, bei Gefährdung von Kindern.
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst leistet Hilfen zur Erziehung und sucht zusammen mit den Betroffenen, Durchführenden und Trägern nach geeigneten Formen der Hilfe.
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst leistet Krisenhilfe und Kinderschutz, er tritt ein für die Rechte und Interessen der Kinder und jungen Menschen:
** wenn Eltern plötzlich ausfallen,
** wenn junge Menschen nicht mehr zu Hause leben wollen oder -können,
** bei akuten und gewaltsamen Konflikten in der Familie,
** wenn Trennungsauseinandersetzungen zwischen Eltern zu einem »Kampf ums Kind« führen,
** bei allen Formen von Gefährdung, Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt.
** Wenn ein Kind gefährdet ist und es keinerlei Verständigung oder Kooperation mit den Eltern gibt, schaltet der RSD das Vormundschaftsgericht ein. In besonders extremen Situationen, in denen es um »Leib und Leben« geht, sind wir zum Schutz der Kinder verpflichtet, sie in Obhut zu nehmen. In diesen kritischen Situationen müssen wir unverzüglich eine Einwilligung der Eltern nachträglich einholen oder -ist dies nicht möglich- eine Gerichtsentscheidung herbeiführen.
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst wirkt an Familiengerichts- und Vormundschaftsgerichtsverfahren mit .