+Mit Terminvereinbarung+
Eine Schwangerschaft kann manchmal ungeplant, ungewollt auch trotz Verhütung entstanden sein. Vielleicht ist für Sie ein Schwangerschaftsabbruch der einzige Ausweg aus einer sehr schwierigen Situation.
Für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch benötigen Sie eine Beratungsbescheinigung (gem.218/219 StGB).
Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen bei der Beratung aus.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und Unterstützung an.
Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.