Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög)

Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs. Das Schülerbafögamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Mitte
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

Hinweis
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag per EMail an uns senden, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit wir die Anlagen auch ausdrucken können.

Weitere Informationen zum Schüler-BAföG

Online Antragstellung

Unter diesem Link können Sie Ihren Antrag auf Schüler-BAföG online stellen.

Das alte BAföG Online Verfahren steht Ihnen nur noch bis zum 15.11.2020 im gewohnten Umfang zur Verfügung.

Ab dem 15.11.2020 können Sie nur noch die Upload-Funktion benutzen.

Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnames

ab 17.04.2023

Sachbearbeiter/in Anfangsbuchstaben (Nachnamen) Telefon (030)
Frau Paprota A – Az 9029-13437
Frau Seifert Ba – Col 9029-13462
Frau Schilling Com – Eq 9029-13461
Frau Yildiz Er – Heq 9029-13498
Frau Engelmann Her – Kil 9029-13459
Frau Bachmann Kim – Mas 9029-13466
Frau Bagci Mat – Pan 9029-13468
Frau Firesch Pao – Schin 9029-13487
Herr Tietz Schio – Tq 9029-13486
Frau Nowotny Tr – Zz 9029-13492