Schon ein halbes Jahr später wurden – aufgrund einer Anzeige seiner Schwester Marie – wieder Ermittlungen gegen ihn aufgenommen, im Januar 1940 verhaftete man ihn nochmals, obwohl auch diesmal nur Verdachtsmomente gegen ihn bestanden. „Da […] es aber verantwortungslos erscheint, ihn weiterhin in Freiheit zu belassen, da er sein Treiben bestimmt fortsetzen würde“ – so ein Kriminaloberassessor – wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Er kam erst in Untersuchungshaft in die Haftanstalt Lehrter Straße in Moabit. Wegen „widernatürlicher Unzucht“ wurde er nach einem Jahr zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt, wieder zur Hälfte wegen „Heimtücke“, und am 17. März 1941 in das Strafgefängnis Plötzensee überstellt. Das Jahr Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet und sein voraussichtliches Entlassungsdatum auf den 17. März 1943 festgelegt. Aber diesen Tag erlebte Gerhard Laible nicht mehr, er starb in Plötzensee am 25. März 1942, ein Jahr nach seiner
Einlieferung. Offizielle Todesursache: „Lungenentzündung, Herzschwäche“, eine Standardformel für in der Haft Verstorbene.
Zusammenstellung und Text: Micaela Haas, Stolpersteininitiative Charlottenburg-Wilmersdorf
Quellen:
Geschichte und Geschichten rund um die Briesnitzer Kirche, Jugendprojekt, Dresden 2019; Gedenkstätte Plötzensee, Totenbuch https://www.gedenkstaette-ploetzensee.de/haeftlingskartei/recherche; Landesarchiv Berlin, Strafakten; Bundesarchiv, Reichfilmkulturkammer; Hinweise von Peter Hirschmiller, Provenienzforschungsprojekt der Universitätsbibliothek der HU Berlin