HIER WOHNTE
FRITZ PAUL
HAMMERSCHMIDT
JG. 1894
DEPORTIERT 9.3.1944
AUSCHWITZ
ERMORDET
Fritz Paul Hammerschmidt wurde am 21. November 1894 in Cottbus, Brandenburg, Deutschland, geboren. Seine Mutter war die 1859 in Berlin geborene und 1916 in Cottbus verstorbene Bertha Hirschberg. Sein Vater war der Rechtsanwalt Abraham Leib Louis Hammerschmidt, auch bekannt als Abraham Ludwig Hammerschmidt (1858 in Jastrow/Jastrowie, Polen–1934 in Cottbus, Deutschland).
Hermann Siegfried Franz Hammerschmidt (1887–1944), Hans Hammerschmidt (1895–unbekannt) und Walter Otto Hammerschmidt (1900–1939) waren Brüder von Fritz Hammerschmidt, und alle waren wie er Rechtsanwälte. Seine Schwestern waren die 1892 in Cottbus geborene Frieda Berliner geb. Hammerschmidt, die 1937 in Berlin verstarb, sowie die 1893 ebenfalls in Cottbus geborene Hertha Goertel geb. Hammerschmidt.
Ende Mai 1918 wurde Fritz Hammerschmidt zum Kriegsdienst einberufen, den er bis zum 20. August 1918 ableistete. „Fritz, der zweitälteste, ein schmächtiger zierlicher Jurastudent, wurde aus dem Heer entlassen, weil er schon bei der Ausbildung am Gewehr versagte. Beim Exerzieren, dem ,Griffe kloppen‘, konnte er mit seinen kleinen Händen den Schaft nicht umfassen. So tat er das Ungeheuerliche: er ließ wiederholt das Gewehr fallen. Als auch der stets folgende Arrest diesem Mangel nicht abhelfen konnte, schickte man Fritz nach Hause“, so nachzulesen im Buch seines Neffen Wolfgang Hammerschmidt.
Im Mai 1919 wurde Fritz Hammerschmidt in Cottbus vereidigt, nachdem er in Berlin seine 1. Prüfung zum Rechtsanwalt abgelegt hatte. Im Oktober 1922 bestand er sein Staatsexamen und war anschließend mehrere Jahre kommissarisch als Richter beschäftigt. Anfang 1925 erhielt Fritz Hammerschmidt seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Kammergericht in Berlin und unterhielt gemeinsam mit seinem Bruder, dem Rechtsanwalt Walter Hammerschmidt, eine eigene Kanzlei, in der „teilweise vier und mehr Schreibkräfte“ beschäftigt waren. Zur Mandantschaft zählte auch „die Chinesische Gesandtschaft und deren Staatsangehörige“.
Vielleicht lernten sich Fritz Hammerschmidt und seine zukünftige Frau Ernestine Frischmann in diesem Umfeld kennen, denn Ernestine Frischmann (1902–1984) arbeitete als Sekretärin in der Gesandtschaft der Republik China.
Am 28. November 1931 heirateten Fritz Hammerschmidt und Ernestine Frischmann in Berlin-Charlottenburg. Die Trauung bezeugten der „Rechtsanwalt Walter Hammerschmidt“ und „der Zeichner Marcel Frischmann“. Am 6. September 1934 wurde der Sohn Anselm in Berlin-Wilmersdorf geboren.
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verlor Fritz Hammerschmidt seine berufliche Existenz. In einem Einschreiben an den „Herrn Preussischen Justizminister“ und den Kammergerichtspräsidenten vom 8. April 1933 bat Fritz Hammerschmidt „ergebenst um meine Weiterzulassung bzw. Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Kammergericht“ und fügte diesem Schreiben „in der Anlage eine Bescheinigung der Chinesischen Gesandtschaft“ bei. Die Gesandtschaft legte großen Wert darauf, „auch weiterhin die Herrn Rechtsanwälte Hammerschmidt mit der Vertretung ihrer Staatsangehörigen zu beauftragen“, und würde „es sehr begrüssen, wenn die Wünsche der Gesandtschaft berücksichtigt würden“. Im Mai 1933 wiederholte Fritz Hammerschmidt seine Bitte, „das gegen uns ausgesprochene Vertretungsverbot wieder zurückzunehmen“.
Mit Ablauf des 30. November 1938 verlor Fritz Hammerschmidt seine Zulassung und wurde mit Datum 1. Dezember 1938 aus der Liste der beim Kammergericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht.
Fritz Hammerschmidt musste schwere Zwangsarbeit leisten, zuletzt als Arbeiter bei der Firma Gelling & Co., Kurfürstendamm 35 (Gelling, P. & Co. Holz-Leder- u. Werkstoff-Spezialität). „Vom 19. September 1941 ab war er gezwungen, den Judenstern zu tragen. Grundbesitz musste zwangsverkauft werden, das Bankkonto wurde beschlagnahmt. Starke Aufregungen durch häufige Haussuchungen und Bedrohungen sowie Sorge um die Familie, verbunden mit gänzlich unzureichender Ernährung und schwerer ungewohnter Arbeit, bewirkten ein Abnehmen der Kräfte.“ (Brüssel im September 1956, Ernestine Frischmann-Godefroid verw. Hammerschmidt)
Der Bruder Hans Hammerschmidt erinnerte sich, dass Fritz Hammerschmidt ein „leidenschaftlicher Kunstsammler“ war. Im Zusammenhang mit den Entschädigungsanträgen gab Hans Hammerschmidt in einer eidesstattlichen Erklärung in Bezug auf die letzte frei gewählte Wohnadresse der Hammerschmidts in der Prinzregentenstraße 92 zu Protokoll: „Über die Einrichtung der Wohnung meines Bruders und meiner Schwägerin kann ich nur sagen, dass beide ausser sehr schönen und z. T. sehr wertvollen Stilmöbeln, sehr wertvolle Kunstgegenstände besessen haben. Ich erinnere mich noch ganz genau einer Bronzefigur aus China, die einen sitzenden Buddha darstellte und etwa aus dem 7. Jahrhundert n. Chr. stammen sollte. Diese Figur war einzigartig in ihrer Schönheit und so wertvoll, dass ein Museum – nach meiner Erinnerung das Kaiser Friedrich Museum [Anm. der Verf.: heutiges Bode Museum] sie erwerben sollte. Weiter besass mein Bruder eine ganze Reihe sehr wertvoller Gemälde. Ich erinnere mich noch deutlich an
ein riesiges Bild von dem Impressionisten Heckendorf, ein Gemälde des Expressionisten Nolde und unzählige Zeichnungen und Radierungen, vor allem prachtvolle Zeichnungen des Malers Liebermann.“ In der Vermögenserklärung vom 29. Februar 1944 finden sich keine Stilmöbel, keine Gemälde oder Zeichnungen mehr, sondern lediglich ein paar Damen- und Herrenkleidungsstücke.
Geschwächt und gedemütigt, wurde Fritz Hammerschmidt am 1. März 1944 von der Gestapo verhaftet und in das Sammellager Berlin Schulstraße eingeliefert. Mit dem 50. Osttransport wurde er gemeinsam mit seinem Sohn Anselm Hammerschmidt und seiner Schwiegermutter Eugenie Frischmann geb. Schwarz nach Auschwitz deportiert. Mit einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Jahre 1947 wurde als Todesdatum der 23. März 1944 festgehalten.
Am 24. März 1944 verlor der Kanzler des Spanischen Konsulats in Berlin, Herr J. Salcher, durch einen „Bombenvolltreffer“ sein „gesamtes Hab und Gut“. Mit dem Betreff „Verkauf der in der bisherigen Judenwohnung Hammerschmidt Berlin-Wilmersdorf, Babelsberger Str. 52, befindlichen Moebel“ wendet er sich Anfang September 1944 an den Herrn Oberfinanzpräsidenten in Berlin. Herr J. Salcher würde die Möbel gegen Bezahlung übernehmen, hauptsächlich aber möchte er „die Wohnung zugeteilt bekommen“, damit er baldmöglichst die Gelegenheit erhält, seine Tätigkeit „als Kanzler des Spanischen Konsulats (Vertreter des Spanischen Konsuls), als Gerichtsdolmetscher (tätig in der deutschen Rechtspflege), als Hausverwalter und als Zellenleiter der NSDAP“, also die „dienstlichen und beruflichen Arbeiten zu Hause“, erledigen zu können. Zudem beging er seine silberne Hochzeit, und er würde sich „sehr freuen“, wenn er nach dem „Totalverlust seiner Fuenfzimmereinrichtung“ jetzt die Gelegenheit hätte, durch
Erwerb von Möbeln sich „wieder ein eigenes Heim aufzubauen“.
Fritz Hammerschmidt und Ernestine Hammerschmidt geb. Frischmann wurde die Möglichkeit genommen, ihre silberne Hochzeit in einem eigenen Heim begehen zu können.
Recherche und Biografie: Elke Beibler
Quellen:
Adressbücher Berlin,
Ancestry,
Bundesarchiv, BLHA (Brandenburgisches Landeshauptarchiv),
Arolsen Archives,
LaBo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
sowie: „Spurensuche – Zur Geschichte der jüdischen Familie Hammerschmidt in Cottbus“ von Wolfgang Hammerschmidt, erschienen im Psychosozial-Verlag, Gießen, 1996 (ISBN: 978-3-932133-28-2)
Fotos: Federica Frishman