HIER WOHNTE
ELSE GOLDSCHMIDT
VERH. HIRSCH
JG. 1898
BERUFSVERBOT 1933
FLUCHT 1934
SÜDAFRIKA
Else Goldschmidt verh. Hirsch wurde am 11. Juli 1898 in Berlin, Passauer Straße 32, geboren. Ihre Eltern waren Julius Goldschmidt (1876−1922) und Ella Goldschmidt geb. Goldschmidt (1876−1972). Sie hatte eine jüngere Schwester Gerda (1903−1955).
Else Goldschmidt besuchte die Victoria-Auguste-Schule, zunächst in der Uhlandstraße und dann in der Augsburger Straße, wo sie ihre Reifeprüfung ablegte. Während der Schulzeit zog die Familie in die Leibnizstraße 59 und 1915 in die Wittelsbacher Straße 13 um. Else Goldschmidt war von April 1915 bis Oktober 1916 als Lehrling im väterlichen Bank-Kommissionsgeschäft Julius Goldschmidt tätig. Ab Oktober 1915 absolvierte sie die Selekta der Handelsschule für Mädchen der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin und schloss ihre Reifeprüfung am 22. September 1916 mit Auszeichnung ab. Zur Erweiterung ihrer Kenntnisse arbeitete sie in der Zeit vom 2. Oktober 1916 bis 30. Juni 1917 bei der Bank für Handel & Industrie am Schinkelplatz 1−4 in Berlin. Anschließend war sie wiederum in der Bankfirma ihres Vaters tätig.
Nach dem Tod des Vaters übernahm zunächst ihre Mutter und ab 1925 sie beide zu gleichen Anteilen die Teilhaberschaft des „Bank-Kommissionsgeschäftes Julius Goldschmidt‘“. Else Goldschmidt erhielt am 15. Dezember 1927 ihre Zulassung zur Berliner Börse in der Burgstraße 25. Als erste Frau Deutschlands war sie berechtigt, an den Börsenversammlungen der Wertpapierbörse teilzunehmen. Auf diese Weise konnte sie die Existenz der Familie sichern. Heute gilt sie als die erste Börsenmaklerin der Welt.
Zudem zeichnete sich Else Goldschmidt durch ein großes soziales Engagement aus. So war sie als Mitglied in der Makler-Gemeinschaft e.V. aktiv und sorgte während der Bankenkrise besonders rastlos für notleidende Börsenmakler*innen und deren Familien. Da auch die Goldschmidts nicht von der Weltwirtschaftskrise verschont blieben, mussten sie in eine kleinere Wohnung an den Dernburgplatz 1 (heute: Dernburgstraße 4) umziehen.
Nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten 1933 wurde ihr zusammen mit anderen jüdischen Börsenmakler*innen die Zulassung zur Berliner Börse zum 30. September 1933 entzogen und der Zutritt zu dieser mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 verwehrt. Da sie sich mit dieser Situation nicht abfinden wollte, kontaktierte sie mutig und entschlossen sowohl die Industrie- und Handelskammer als auch den Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit und erhob mehrfach Einspruch. Allerdings lehnte der Staatskommissar der Berliner Börse, Otto Schniewind, die Eingabe im ministerialen Auftrag am 28. Oktober 1933 ab.
Damit hatte sie ihre Existenz in Deutschland verloren, da sie als Jüdin auch keine andere Tätigkeit aufnehmen durfte. Sie konnte ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und musste Erwerbsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands in Erwägung ziehen. Von der gemeinnützigen öffentlichen Auswanderer-Beratungsstelle in Berlin wurde ihr die Übersiedlung nach Südafrika empfohlen: In Johannesburg gab es auch eine Börse und durch ihre guten Geschäftskontakte zur Londoner Börse war eine Anschlussfähigkeit ihrer Tätigkeit im Börsen- und Bankgewerbe in diesem Teil des Commonwealth zu vermuten. Und so orderte Else Goldschmidt am 18. Dezember 1933 beim Reisebüro Atlantic Express GmbH in der Friedrichstraße 100 ein Ticket nach Übersee. Nachdem sie sich am 5. Januar 1934 polizeilich abgemeldet hatte, verließ sie Berlin. Als Untermieterin für ihre Wohnung wurde ihre Mutter Ella eingetragen, welche – nach Gerda 1934 – aufgrund der sich verschärfenden, gefährlichen Verhältnisse in
Deutschland ebenfalls gezwungen war, 1935 nach Südafrika auszuwandern.
Else Goldschmidt musste am 10. Januar 1934 über England nach Südafrika emigrieren. Sie reiste mit dem Zug von Berlin nach London und hielt sich dort bis zur Abreise auf. Das Passagierschiff „Carnavon Castle“ der Union Castle Mail Steamship Co. Ltd. legte am 19. Januar 1934 in Southampton ab und über die Stationen Port Elizabeth, Port Natal, East London erreichte sie am 5. Februar 1934 Kapstadt. Von dort aus reiste sie mit dem Zug nach Johannesburg.
Jedoch war Else Goldschmidt von den Möglichkeiten im Einwanderungsland enttäuscht, weil sie trotz intensiver Suche keine Chance erhielt, ihre Spezialkenntnisse im Bank- und Börsenwesen zu nutzen und ihre frühere Tätigkeit auszuüben. Da sie mittellos war und Frauen in der südafrikanischen Gesellschaft − geschweige denn im Finanzsektor − ohnehin geringer als Männer geschätzt wurden, war eine Selbstständigmachung als Börsenmaklerin ausgeschlossen. Nach dreimonatiger Erwerbslosigkeit bekam sie eine gering bezahlte Stellung als Effektenbuchhalterin bei einem Johannesburger Börsenmakler. Allerdings musste sie nach drei Jahren erneut feststellen, dass ihre Aussichten eines wirtschaftlichen Fortkommens sehr gering waren. 1937 wechselte sie in die Effektenabteilung einer Finanzgesellschaft, bis sie 1942 eine sich bietende Möglichkeit wahrnahm, die neu zu gründende Finanzgesellschaft »Select Unit Investment Trust Limited« mit aufzubauen. Allerdings verlor sie ihre
Position, als bereits zum 7. Oktober 1942 ein männlicher Sekretär eingestellt wurde. Dennoch blieb sie als Hilfskraft in diesem Unternehmen, da sich keine bessere Anstellung bot und sie das Geld zur Existenzabsicherung ihrer Familie – auch ihre Schwiegereltern, ihre Mutter und ihre Schwester waren erwerbslos – dringend benötigten. Ende 1947 wurde ihr von der Geschäftsleitung des Unternehmens nahegelegt, selbst die Kündigung einzureichen, da sie wegen der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen ansonsten entlassen worden wäre, was einen Gesichtsverlust in der südafrikanischen Gesellschaft bedeutet hätte. Dem kam sie schließlich nach. 1948 trat sie als Buchhalterin in die kleine Bekleidungsfirma ihres Mannes Kurt Hirsch (1898‒1978) ein. Sie erhielt kein eigenes Gehalt mehr, da auf diese Weise Gehaltskosten für eine Angestellte gespart werden konnten.
Bereits am 4. Mai 1936 hatte Else Goldschmidt den Berliner Kaufmann geheiratet, der aufgrund seiner Religionszugehörigkeit 1933 ebenfalls fliehen musste. Beide beantragten die südafrikanische Staatsbürgerschaft, die sie 1939 erhielten. 1940 wurde ihr Sohn Clive geboren und trotz der Mutterschaft führte sie ihre berufliche Tätigkeit weiterhin aus.
Am 14. Februar 1955 stellte sie den Antrag aufgrund des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 18. September 1953, insbesondere den Schaden an Eigentum und Vermögen sowie den Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen. Mehrfach musste ihr Berliner Rechtsanwalt Arthur Prinz die Bearbeitung bei den deutschen Behörden anmahnen. Am 14. Februar 1962 erhielt sie schließlich die 180 DM für die Auswanderungskosten erstattet, welcher als Schaden an Vermögen eingeordnet war. Ebenfalls 1962 wurde sie und ihre Mutter für den Verlust ihrer Bankfirma auf der Grundlage des 2,5fachen Jahresverdienstes von 25.000 mit 5.000 DM entschädigt. Auch die Entschädigung für den Schaden im beruflichen Fortkommen gestaltete sich als jahrelanger, kräftezehrender Prozess, bis sie nach mehrmaligen Drängen ihres Rechtsanwaltes beim Entschädigungsamt am 14. Juni 1963 – immerhin acht Jahre nach der Beantragung –, die
Auszahlung einer monatlichen Rente von 559 DM erhielt, die sich nicht wie beantragt an der Einstufung für den höheren Dienst, sondern für den gehobenen Dienst orientierte.
Else Goldschmidt schrieb in ihrem Entschädigungsantrag: »Ich habe einen meinem früheren Einkommen in Deutschland gleichwertigen Verdienst niemals seit meiner Auswanderung erreicht. Ich habe auch niemals wieder die Möglichkeit gehabt, eine selbstständige und auch nur annähernd meiner Position in Deutschland gleichkommende Stellung im Wirtschaftsleben in Südafrika zu erreichen.«
Else Hirsch starb am 19. Dezember 1975 in Johannesburg und wurde auf dem Friedhof Chevra Kadisha, Grab-Nr. 38083, Bereich S1849 bestattet.