Kracauerplatz, ehem. Holtzendorffplatz

Umbenennung des Holtzendorffplatzes in Kracauerplatz am 10.6.2010 mit Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (links) und BVV-Vorsteherin Dr. Marianne Suhr (rechts), Foto: Reusse

Umbenennung des Holtzendorffplatzes in Kracauerplatz.

Am 10. Juni 2010 wurde der ehemalige Holtzendorffplatz umbenannt in Kracauerplatz. Geehrt wurden mit der Umbenennung der Soziologe und Filmhistoriker Siegfried Kracauer (1889-1966) und seine Ehefrau Elisabeth (Lili, 1893-1972, Bibliothekarin).
Ebenfalls am 10. Juni 2010 wurde in der Sybelstraße 35 eine Gedenktafel für Siegfried Kracauer enthüllt.

Siegfried Kracauer hatte im April 1930 die Berliner Redaktion der Frankfurter Zeitung übernommen und eine Wohnung in der Sybelstraße 35 bezogen, ein Eckhaus mit Blick auf den Holtzendorffplatz.

Siegfried Kracauer beschrieb den Platz so:
“Mitten in einem großstädtischen Wohnviertel gelegen und Treffpunkt mehrerer breiter Straßen, entzieht sich der kleine Platz so sehr der öffentlichen Aufmerksamkeit, dass kaum jemand auch nur seinen Namen kennt. Vielleicht hat diese märchenhafte Geschicklichkeit ihren Grund in der Tatsache, dass er vor allem dem Durchgangsverkehr dient. Tausende kreuzen ihn täglich im Omnibus oder in der Tram, aber gerade weil sie ihn so ohne jedes Aufheben überqueren, versäumen sie es, seiner zu achten. So genießt er das unbeschreibliche Glück, gewissermaßen inkognito im Trubel leben zu dürfen, und obwohl er sich nach allen Seiten hin auftut, ist es doch, als sei er von dichten Nebeln umlagert.”

Siegfried Kracauer emigrierte nach dem Reichstagsbrand 1933 nach Paris. Er war mit Walter Benjamin befreundet, nach dem der Walter-Benjamin-Platz am anderen Ende der Sybelstraße benannt ist.

Holtzendorffplatz 29.5.2009, Foto: KHMM

Holtzendorffplatz.

Der Platz trug seit dem 04. September 1910 den Namen des Juristen Franz von Holtzendorff (1829 – 1889), der ab 1857 als Professor für Rechts- und Staatswissenschaft in Berlin und ab 1873 als Universitätsprofessor in München tätig war. Zwischen 1871 und 1877 veröffentlichte er das “Handbuch des deutschen Strafrechts”.