Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Nahaufnahme der Hände eines nicht identifizierbaren Mannes, der auf einer belebten Straße steht, ein Smartphone hält und bedient – ​​im Internet surft, soziale Medien prüft und eine mobile App nutzt.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer Qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt:

Sonstige Organisationseinheiten

Beauftragte

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen