Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen. Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Sie bestehen im Regelfall aus einer Anzahl von 17 Mitgliedern. Die Mindestzahl soll 13 Mitglieder nicht unterschreiten. Diese üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen finden 2027 vom 5. bis 12. März statt.