Drucksache - 0638/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die formale Entwidmung der Waldfriedhöfe Güterfelde und Grunewald durch BA-Beschluss vorzunehmen. Die vereinbarten Nachbeisetzungen sind noch zu gestatten und die gesetzlichen Ruhefristen auslaufen zu lassen. Vor der endgültigen Aufgabe der Friedhöfe sind die in Güterfelde vorhandenen kriegsbedingten Gräber an einem geeignet(eren) Ort - umbetten zu lassen. Perspektivisch sollten sie in die Verantwortung der Berliner Forsten überführt werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2024 zu berichten.
Begründung: Auf beiden Friedhöfen werden im Prinzip seit vielen Jahren keine Beisetzungen mehr vorgenommen. Auf dem Waldfriedhof Güterfelde befinden sich noch rund einhundert Kriegsgräber, die aufwendig – wie die Außenfriedhöfe ohnehin – gepflegt bzw. vor Wildschweinen geschützt werden müssen. Sie sind auf Dauer angelegt und werden von der Bundesrepublik Deutschland unterhalten. Umbettungen und Zusammenführungen sind möglich und werden in begründeten Fällen immer wieder einmal vor-genommen.
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