Drucksache - 0494/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Transparenz über die (Neben)Tätigkeiten sowie -einkünfte der Bezirksstadträt:innen und die:der Bezirksbürgermeister:in herzustellen. Eine Aufstellung ist mindestens jährlich vorzulegen und auf der Internetseite des Bezirksamts zu veröffentlichen.
Aus der Zeit vor der Mitgliedschaft im Bezirksamt sind anzuzeigen:
Während der Mitgliedschaft im Bezirksamt sind anzuzeigen:
Der BVV ist bis zum 31. August 2023 zu berichten.
Begründung:
Die Unabhängigkeit des Mandats ist zu gewährleisten.
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