Drucksache - 0409/6  

 
 
Betreff: Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Sempf/Kaufmann/Spielberg/Kempf/Weise/Chen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
24.04.2024 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.01.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen. 

 

Der BVV ist bis zum 30.04.23 zu berichten. 

 

Begründung:

Die Gebietsbindung spielt beim Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine entscheidende Rolle. Zeitlich befristete Wohnmodelle konterkarieren an dieser Stelle die erhaltungsrechtlichen Zielsetzungen, negative Auswirkungen auf die Auslastung bzw. Nutzung der lokalen Infrastruktur zu vermeiden.

 
 

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