Drucksache - 0404/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher – und Klimaschutz und der neue gegründeten landeseigenen InfraSignal für längere Ampelphasen für den die Bundesallee querenden Fußverkehr einzusetzen. Aus Gründen der Schulwegsicherheit soll hierbei prioritär die Ampelphasen für den Fußverkehr an der Kreuzung Bundesallee/Trautenaustraße sowie darauf folgend die Kreuzungen Bundesallee/Güntzelstraße und Bundesallee/Hildegardstraße umgestellt werden. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 auf der Bundesallee geprüft werden.
Urspungstext:
Der BVV ist bis zum 31.07.2023 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurde bereits angeschrieben und das Anliegen der Schulgemeinde befürwortend weitergeleitet. Es wurde auch noch mal daran erinnert. Bisher gab es darauf keine Antwort, es gibt aber eine inhaltliche Stellungnahme der Senatsverwaltung im Rahmen einer Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage: (Nr. 19/14184; Link: https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-369424). Darin werden die Forderungen qualifiziert abgelehnt. Im Folgenden ein Auszug aus der inhaltlichen Stellungnahme Nr. 19/14184:
„Frage 10: Ist der Senat bereit, vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung für den betreffenden Abschnitt der Bundesallee zwischen der Kreuzung Hohenzollerndamm und Berliner Straße ganztägig 30 km/ h anzuordnen? Antwort zu 10: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zur Schulwegsicherung sind im Unmittelbaren Umfeld von Schulen und deren Eingängen erforderlich und auch stadtweit vorhanden. In dem genannten Abschnitt der Bundesallee befindet sich keine Schule, die eine solche Anordnung erforderlich machen bzw. rechtlich ermöglichen würde. Zur sicheren Überquerung der Bundesallee sollten die vorhandenen Lichtzeichenanlagen genutzt werden.
Frage 11: Welche Maßnahmen bzw. Gesetzesänderungen sind aus Sicht des Senats bei der im Bundestag derzeit diskutierten Reform der Straßenverkehrsordnung für die Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger:innen und Schüler:innen hilfreich? Wie nutzt der Senat seine Mitwirkungsmöglichkeiten in den Bund-Länder-Gremien (Verkehrsministerkonferenz, Bundesrat), um den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz und bei längeren Querungszeiten für Fußgänger: innen bei Ampeln zu ermögliche, z.B. deutlich unterhalb einer Querungsgeschwindigkeit von 1,0 m/ sec. wie in anderen EU-Staaten? Antwort zu 11: Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin treffen bereits bei geltender Rechtslage eine Vielzahl verkehrsrechtlicher Anordnungen, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und insbesondere der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmenden ständig zu erhöhen. Hierzu zählen u. a. die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Da der erforderliche Nachweis einer konkreten oder sogar qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO jedoch eine zentrale Herausforderung bei der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen darstellt, setzt sich der Senat für mehr Möglichkeiten zur erleichterten Anordnung (z. B. auch bei Fußgängerüberwegen) bzw. den Wegfall dieses Erfordernisses ein. Darüber hinaus sieht der Senat in der Umsetzung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung zum Straßenverkehrsrecht die Chance, dass Städte und Gemeinden künftig den Straßenverkehr durch Tempo 30, Parkraumbewirtschaftung, Verkehrsberuhigung und mehr Fläche für den Rad- und Fußverkehr klima- und umweltverträglich und zudem kindergerecht gestalten können. Er hat sich deshalb dafür ausgesprochen, dass der Bund die in seiner Zuständigkeit liegende Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes unverzüglich vorlegen sollte. In einem zweiten Schritt sollten dann die sich daraus ergebenden Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Der Senat nutzt alle Mitwirkungsmöglichkeiten in Bund-Länder-Gremien sowie über Bundesratsinitiativen und die Verkehrsministerkonferenz (VMK) - u. a. auch durch Beteiligung in der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung praxisgerechter Anpassungen des Straßenverkehrsrechts der VMK, um den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 im Hauptstraßennetz zu ermöglichen. Zudem ist Berlin bereits im März 2022 der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beigetreten. Die Initiative unterstützt im Zusammenschluss verschiedener Städte eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Verlangsamung der angenommenen Gehgeschwindigkeiten, wie beispielsweise vorgeschlagen, hätte eine Verlängerung der Querungs- und Schutzzeiten zur Folge und würde in der Folge eine Erhöhung der Umlaufzeiten nach sich ziehen. Damit würden die Wartezeiten für den Fußverkehr bis zur nächsten Freigabezeit zunehmen, was in Hinblick auf die Akzeptanz der Regelung und der Verkehrssicherheit nicht sinnvoll ist.“
Mit Schreiben vom 30.10.2023 hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt um erneute, wohlwollende Prüfung gebeten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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