Drucksache - 0377/6
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu diesem Grundstück.
Wie bekannt ist, läuft der Mietvertrag von Galeria Karstadt Kaufhof Anfang 2024 aus. Die Grundstückseigentümerin – in diesem Fall kein Unternehmen aus dem Konzern von Herrn Benko – ist bestrebt für den Fall einer möglichen Warenhausaufgabe auf dem Grundstück eine Handels-, Büro- und Wohnnutzung im Rahmen der umgebenden Blockrandstruktur zu entwickeln. Sie hat hierzu einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Das Bezirksamt befindet sich dazu in Gesprächen mit der Eigentümerin. Für diesen Fall ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geplant.
Zu 1. Nach den vorgelegten Unterlagen plant die Vorhabensträgerin in ökologischer Hinsicht deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen. Konkret ist vorgesehen – ich zitiere – : „Das Bauvorhaben ist als nachhaltiges und zukunftsorientierter Areal konzipiert. Als Nachweis der ganzheitlich nachhaltigen Qualität wird eine BREEAM DE Zertifizierung mit dem Exzellenzgrad „exzellent“ für die Neubauten angestrebt. Weiterhin wurde als Ziel definiert, die CO2e-Emissionen für die Konstruktion und den Betrieb so weit wie möglich zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen sind Nachhaltigkeitsexperten über den gesamten Planungs- und Bauprozess aktive Mitglieder des integralen Planungsteams. Aktuell sind zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele u.a. Holz- und Holz-Hybrid-Konstruktionen, der Einsatz nachhaltig gewonnener Materialien, ein hoher Biodiversitätsfaktor sowie ein nachhaltiges Energiekonzept angedacht.“
Das Bezirksamt strebt an, in den weiteren Gesprächen eine weitergehende ökologische Qualität der geplanten Gebäude zu vereinbaren und vertraglich abzusichern. Weiterhin strebt das Bezirksamt in verkehrlicher Hinsicht die Vereinbarung eines Mobilitätskonzepts an, um die Umgebung von zusätzlichen Verkehren, insbesondere des Individualverkehrs zu entlasten. Themen wie die Wärmeversorgung und die CO²-Bilanz von Baustoffen, werden wir auch in die Diskussion einbringen.
Zu 2. Das Bezirksamt hat das Ziel, dass das Grundstück auch nach einer möglichen Warenhausaufgabe des Karstadt eine attraktive und zeitgemäße Magnetfunktion für die Wilmersdorfer Straße bietet. Dabei stehen neben der Möglichkeit einer – ggf. reduzierten Warenhausnutzung – insbesondere eine Aktivierung durch Nutzungen mit Publikumsverkehr im Raum, die zu einer weiteren Belebung der Straße beitragen. Das Bezirksamt prüft zudem, ob eine Integration öffentlicher Nutzungen oder von Orten des Gemeinwohls möglich ist. In den Seitenstraßen (Pestalozzistraße und Goethestraße) soll innerstädtischer Wohnraum gesichert und geschaffen werden. In diesem Zusammenhang verfolgt das Bezirksamt das Ziel, einen Anteil mietpreisgebundener Wohnungen zu sichern und die Eigentümerin zur Finanzierung bzw. Schaffung von sozialer Infrastruktur (Grundschule, Kita) als Wohnfolgeeinrichtungen zu verpflichten.
3. „Wie wird die Beteiligung der BVV und der Bürger* innen vor Ort erfolgen?“ Zu 3. Sobald die Abstimmung zu vertraglichen Inhalten zwischen Bezirksamt und Vorhabensträgerin einen gewissen gefestigten Stand erhalten haben, ist eine Vorstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung geplant.
Das Standortmanagement der Wilmersdorfer Straße sowie nach Einrichtung das Büro der Bürger: innenbeteiligung sollen und werden diese im Prozess – insbesondere im Hinblick auf mögliche Nutzungen – mit eingebunden.
Mit freundlichen Grüßen Schmitz-Grethlein
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