Drucksache - 0374/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend mögliche Schulen für die beim Schulbau nicht verausgabten Landesmittel anzumelden, die im Nachtragshaushalt 2022/23 für Notmaßnahmen oder für Schulbau und Schulsanierung außerhalb der Investitionsplanung vorgesehen sind. Der BVV und den Fachausschüssen sind darüber hinaus die Kriterien darzulegen, nach denen Schulen im Bezirk als sanierungsbedürftig eingestuft und der Senatsverwaltung gemeldet werden.
Begründung: Der rot-grün-rote Senat wird die Berliner Bürger:innen und die Wirtschaft in der Energiekrise mit noch einmal 400 Millionen Euro mehr entlasten. Das Abgeordnetenhaus hat dies mit dem Nachtragshaushalt 2022/23, der damit auf insgesamt drei Milliarden Euro anwächst, beschlossen. Infolge der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt wird mit mindestens 60 Mio. Euro nicht verausgabter Schulbaumittel gerechnet, welche den Bezirken für Notmaßnahmen (Anmietungen zusätzlicher Räume, temporäre Maßnahmen, Container etc.) oder für die Nutzung einer von der LINKEN erreichten Öffnungsklausel (Schulbau und Schulsanierung auch außerhalb der Investitionsplanung bei drohendem Wegfall von Schulplätzen oder akutem Schulplatzbedarf) zur Verfügung gestellt werden können. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte schnell aktiv werden, um für diese Mittel passende Schulen anzumelden. So kann der Verlust von Schulplätzen vermieden werden. |
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