Drucksache - 0372/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt solidarisiert sich öffentlich mit den Beschäftigten der Galeria Karstadt Kaufhof. Solange der im Letter of Intent (LoI) zwischen Senat, Galeria Karstadt Kaufhof und der SIGNA-Gruppe vereinbarte Fortbestand der Warenhäuser nicht gewährleistet ist, wirkt das Bezirksamt auf einen vorläufigen Stopp städtebaulicher Projekte an den Warenhausstandorten im Bezirk hin. Sollte die Vereinbarung zwischen dem Senat von Berlin, Galeria Karstadt Kaufhof und SIGNA-Gruppe von 2020 nicht weiterhin im Sinne der Beschäftigten Bestand haben, wird das Bezirksamt aufgefordert, sich für eine Neuverhandlung der Vereinbarung (Letter of Intent) einzusetzen, um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter:innen von Galeria Karstadt Kaufhof zu sichern.
Der BVV ist bis zum 31.01.2023 zu berichten.
Begründung: Im Letter of Intent (LoI) aus dem August 2020 wurde u. a. vereinbart: „Die SIGNA-Gruppe, die Geschäftsführung von GALERIA Karstadt Kaufhof und der Senat von Berlin kommen überein, das Unternehmen dabei zu unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen und den Großteil der Standorte, der Arbeitsplätze und der entsprechenden Warenhaus-Verkaufsflächen in Berlin zu erhalten. Die unterzeichnenden Parteien setzen sich gemeinschaftlich und partnerschaftlich für den Fortbestand der Warenhausstandorte von GALERIA Karstadt Kaufhof sowie für die Umsetzung damit in Zusammenhang stehender städtebaulicher Projekte ein und treffen dazu nachstehende Vereinbarung. Der Senat wird die Bezirke bei den in ihrer Zuständigkeit liegenden und zur Erfüllung dieses LoI erforderlichen Aufgaben unterstützen.“ |
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