Drucksache - 0367/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das teilräumliche Nahversorgungskonzept für das Quartier Mierendorffplatz aus dem Jahr 2013 zu aktualisieren und in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel so umzusetzen, dass eine fußläufige Nahversorgung auf der INSEL für alle gewährleistet werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.04.2023 zu berichten.
Begründung: Im Jahr 2013 wurde das teilräumliche Nahversorgungskonzept für das Quartier Mierendorffplatz (siehe DS 0566/4) in Auftrag gegeben. Hier wurde treffend festgehalten: „Eine umfassende und funktionierende Nahversorgung ist essenziell für die Attraktivität von Wohnstandorten und auch von zentralen Versorgungsbereichen.“* Die aktuelle Entwicklung auf der Mierendorff-Insel zeigt jedoch die grobe Fehlplanung in Bezug auf wohnortnahe und fußläufige Versorgung mit Supermärkten in dem Gebiet. Hier muss gegengesteuert werden, um die Versorgung der Anwohner:innen der Insel zwischen den zahlreichen Planungen nicht zu vernachlässigen und künftig zu gewährleisten.
* Föhrer, Böttger, Döring (2013): „Teilräumliches Nahversorgungskonzept für das Quartier Mierendorffplatz“, hrsg. von Stadt + Handel, Dortmund, S. 69, online abrufbar unter: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/4508103627702134/27702134/00060086/86-Anlagen/02/s_h_NVK_QuartierMierendorffplatz.pdf |
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