Drucksache - 0329/6  

 
 
Betreff: Block 4 der Kleingartenanlage Am Stadtpark I erhalten – Klimaschutz statt Bebauung!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz Beratung
29.11.2022 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.12.2022 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Empfehlung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welcher Form – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen – eine dauerhafte Sicherung des Blocks IV der Kleingartenkolonie Am Stadtpark I erreicht werden kann.

 

 Zudem ist zu prüfen, ob ein dauerhafter Erhalt durch Änderungen des derzeit bestehenden Planungsrechtes möglich ist.

 

Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass durch die Sicherung der Kleingärten der Anteil der wohnortnahen Grünflächenversorgung im Bezirk verbessert werden kann und zudem derzeit zusammenhängende Grünflächen erhalten werden können. Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf das bezirkliche Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Charlottenburg-Wilmersdorf (BAFOK) zu legen.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich dem Ersuchen entsprechend an den Senat gewandt und eine Prüfung der Bebauung des o.a. Grundstücks durch die BGG Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (berlinovo) angeregt.

 

Seitens des Senats wurde dem Bezirk mit Schreiben von Frau Staatssekretärin Dreher vom 18. Februar 2023 mitgeteilt, dass der Ankauf des o.a. Grundstücks an einen gleichzeitigen Ankauf des Nachbarschaftsgrundstücks durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), auf dem sich die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) befindet, gekoppelt ist. Die Grundstücksankäufe sind nach Vorgabe des Verkäufers gegenseitig bedingt, so dass beide Ankäufe nur einheitlich vollzogen werden können.

 

Der Senat betont die Vorteilhaftigkeit des Erwerbs sowohl für die HWR, die am Standort dauerhaft gesichert werden kann, als auch für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Kitaplätzen im Bezirk.

 

Für die Details der Begründung verweist das Bezirksamt auf das in der Anlage befindliche Schreiben. Im Ergebnis kommt die Senatsverwaltung zu dem Ergebnis, dass keine Alternative zu dem Vorhaben gesehen wird.

 

Vor diesem Hintergrund erübrigt sich auch eine weitere Prüfung von Alternativen seitens des Bezirksamts.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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