Drucksache - 0258/6
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit der Müllentsorgung beauftragten Reinigungsfirmen aufzufordern, ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Mülltrennung nachzukommen und das Personal der Reinigungsfirmen mit entsprechenden Sammelbehältnissen auszustatten. Dies ist durch das Bezirksamt regelmäßig zu kontrollieren. Sollten weiterhin Regelverstöße festgestellt werden, sind die Verträge auszusetzen und neue Firmen zu beauftragen.
Der BVV ist bis zum 30.11.2022 zu berichten.
Wolfgang Tillinger Bezirksverordnetenvorsteher
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