Drucksache - 0237/6
1. Mündliche Anfrage Adrian de Souza Martins Fraktion Bündnis90/Die Grünen Schwimmunterricht sicherstellen
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Falsches Spiel mit den Freien Trägern?
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage Susanne Zels CDU-Fraktion Wer kontrolliert die Einhaltung der Energieeinsparverordnung?
Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage Felix Recke FDP-Fraktion Bleibt es am Kurfürstendamm in diesem Jahr dunkel?
Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE. Steigende Energiekosten – was tut der Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
6. Mündliche Anfrage Jutta Boden Fraktion Bündnis90/Die Grünen FSJK - Freiwilliges Soziales Jahr Kultur in CW Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Boden,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Im Bezirkshaushalt stehen zur Durchführung des „Freiwilliges Soziales Jahr Kultur“ 8.500 € zur Verfügung. Dies entspricht in etwa den Kosten zur Durchführung eines FSJK Vertrages für eine Person.
Zu 2. Das Bezirksamt unterstützt die Möglichkeit zur Durchführung von verschiedenen FJ ausdrücklich. Neben der Möglichkeit selbst weitere Plätze anzubieten, was zusätzliche Mittel im Bezirkshaushalt erfordert neben geeigneten Einsatzplätzen, besteht die Möglichkeit im Rahmen von Veranstaltungen, Pressearbeit oder im persönlichen Werben der Bezirksamtsmitglieder auf geeigneten Veranstaltungen dafür.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
7. Mündliche Anfrage Timur Sarić SPD-Fraktion Baustellenbedingte Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zur Ludwig-Cauer-Grundschule
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Das Schreiben der Elternvertretung datiert auf den 4.7.2022. Bereits im Vorfeld gab es Problemanzeigen und das Bezirksamt ist in den Austausch mit Polizei und SenUMVK gegangen. Es hat Nachforderungen bzw. -besserungen gegeben. Nach Eingang des Schreibens hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine Veränderung der Baustellenmarkierung am 7.7. veranlasst. Nach Mahnung am 13.7. wurde diese umgesetzt. Mit Datum vom 19.7. hat die GEV eine Stellungnahme der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung UMVK zu den Maßnahmevorschlägen im übergeordneten Straßennetz erhalten. Da momentan der Personalstand in der Straßenverkehrsbehörde sehr niedrig ist, kann ich Ihnen in der Kürze der Zeit keine detailliertere Aufbereitung der Maßnahmen und Änderungen der Anordnung aufliefern.
Zu 2. Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen von Baustellen werden die schutzwürdigen Belange aller Verkehrsteilnehmenden unter Anwendung der Straßenverkehrsordnung und des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt, was selbstverständlich die besonders schutzwürdigen Belange der Schulkinder (Schulwegsicherung) umfasst. Gerade im Bereich der Schulwegsicherheit ist es bei der Einrichtung von Baustellen besonders wichtig, dass durch jeweilige Absicherungen bei einer etwaigen Straßenquerung, die Schulkinder nicht Gefahr laufen mit dem Fließverkehr in Berührung zu kommen. Ein unkontrolliertes Überqueren von Straßen durch eine Baustelle sollte unbedingt verhindert werden, da Kinder Abstände und Geschwindigkeit nicht realistisch einschätzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Zurückbennennung Rathenauallee?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Im Oktober 1933 wurde die Rathenauallee in Grunewald nach dem 1811 in Berlin geborenen und 1891 in Berlin gestorbenen Komponisten Taubert benannt. Vor Ort befindet sich ein Hinweisschild auf diesen Akt, in dem die schon in den ersten Monaten des Nationalsozialismus forcierte Eliminierung von Jüdinnen und Juden aus dem öffentlichen Leben sichtbar wird.
Gleiches geschah 1934 mit der Rathenaustraße in Oberschöneweide, die in Irmhildstraße benannt wurde. Während die Rathenaustraße 1948 ihren vorherigen Namen zurückerhielt, geschah dies bei der Rathenauallee nicht. Stattdessen wurde 1957 anlässlich des 90. Geburtstags Rathenaus der Rathenauplatz in Grunewald nach Walther-Rathenau benannt.
Die Ausführungsvorschriften zu § 5 der Berliner Straßengesetz (AV Benennung) sprechen gegen eine 1:1 Rückbenennung der Rathenauallee in dieser Konstellation:
„Ein in Berlin bereits vorhandener Straßenname darf nicht erneut verwendet werden. Sich nur in den Grundwörtern (Straße, Platz, Weg, Allee, Damm oder dergleichen) voneinander unterscheidende sowie gleich und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen gelten als Wiederholung. Dies gilt nicht, a) sofern bei nach Personen benannten Straßen der Vorname hinzugefügt wird, b) wenn für einen Platz im Zusammenhang mit einer Straße oder für eine Brücke im Verlauf einer Straße oder im Anschluss an eine Straße derselbe Name verwendet wird.“ (1 - Allgemeine Grundsätze für Straßenbenennungen, Absatz 3) „Die Verwendung des vorherigen Straßennamens ist bei vorstehenden Umbenennungen nicht zulässig, falls dies zu einer Wiederholung führen würde, es sei denn, es wird bei nach Personen benannten Straßen der Vorname hinzugefügt oder es handelt sich in Ausnahmefällen um die Verwendung eines besonders bedeutsamen historischen, über Berlin hinaus bekannten Namens.“ (2 - Umbenennungen, Absatz 2 c)
Möglich wäre der AV Benennung nach also eine „Walther-Rathenau-Allee“, allerdings war ausweislich des Hinweisschilds an der Taubertstraße die vorherige Benennung als Ehrung von Walther und Emil Rathenau gedacht. Das Bezirksamt würde daher, wie es bei Benennungen inzwischen eingeübte Praxis ist, einen Beratungsprozess in den Gremien der BVV abwarten und ggf. auf Ersuchen der BVV tätig werden. Angesichts der nationalsozialistischen Umbenennung im Jahr 1933 hält es das Bezirksamt allerdings für erforderlich, den Umgang mit dem jetzigen Straßennamen und dem historischen Kontext der Benennung öffentlich zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Felix Recke FDP-Fraktion Veranstaltung des Bezirksamts: Zukunftsideen für die Innenstädte
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Recke, die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Zur Fachveranstaltung wurden Geschäftsleute, Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft, der Wissenschaften, Kunst-und Kulturschaffende sowie der Stadtentwicklungsverwaltungen eingeladen. Die Auswahl war aufgrund der örtlichen Kapazität auf 50 Personen begrenzt. Die Veranstaltung wurde ca. 4 Wochen vorab auf der Seite der Wirtschaftsförderung angekündigt.
Zu 2.:
Ein wesentliches Ergebnis der Fachveranstaltung war die interdisziplinäre Bildung von Netzwerken.
Als Fachergebnisse ist die Vorstellung der ersten Erkenntnisse der KomPAS Studie (Prof. Lech Suwala) der Wilmersdorfer Straße zu benennen sowie die Vorträge der AG City zum BID, dem WerkStadtForum und der TU.
Das Fazit der Veranstaltung ist: Die Gestaltung der Innenstädte ist kein Projekt Einzelner. Politik, Immobilieneigentümer, Verwaltung, Wissenschaft, Unternehmen, Kunst und Kultur, um nur einige zu nennen, müssen in diesen Prozess eingebunden werden. Es muss aktiv an den Gesetzen, Gestaltungsvorschriften und dem gegenseitigen Verständnis der unterschiedlichen Akteuren gearbeitet werden.
In Nachbereitungsgesprächen mit Vertretern des Campus Charlottenburg, dem WerkStadtForum, der BID-Geschäftsstelle und der bezirklichen Wirtschaftsförderung wird gemeinsam ein Format entwickelt, in dem die bestehenden Hürden in Bezug auf Experimentier-/Innovationsräume auf bezirklicher Ebene definiert werden, um daraus einen Aktionsplan und Umsetzungsplan in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu schaffen.
Gerne lade ich Sie ein, alle Ergebnisse von der Fachveranstaltung auf der Homepage der bezirklichen Wirtschaftsförderung unter Aktuelles nachzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
Kirstin Bauch
10. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche Fraktion DIE LINKE. Schulplatzmangel im Bezirk durch Kürzungen bei der Investitionsplanung?
Ich frage das Bezirksamt:
In den Jahren 2022 und 2023 kommt es zu keinen Änderungen bei den geplanten Investitionsmaßnahmen. Ab dem Jahr 2024 kommt es zu Verschiebungen jedoch zu keinen Kürzungen. Der Bezirk nimmt diese Verschiebungen zur Kenntnis. Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, denn diese Maßnahmen sind dann nicht Teil der BSO und es wird befürchtet, dass diese Maßnahmen dann ggf. gestrichen werden. Dies betrifft beispielsweise den Grundstückskauf und Schulneubau am Standort Glockenturmstraße, MEBs an der Ernst-Habermann Grundschule, Robert-Jungk-Schule sowie Heiz-Berggruen-Gymnasium inkl. Sporthalle. Des Weiteren Neubauplanungen auf der Mierendorff-Insel.
Das Bezirksamt befürchtet insgesamt in den Schulplanungsregionen mit nicht ausreichenden Schulplatzkapazitäten zur Sicherstellung der Schulpflicht. Beispielsweise würde der Ergänzungsbau an der Peter-Ustinov-Schule erforderlich sein, für die Entwicklung als Gemeinschaftsschule. Zugleich würden andere Standorte wie Charles-Dickens-Grundschule entlastet.
Ein anderes konkretes Beispiel ist das Vorhaben einer Doppelsporthalle im Bereich des Friedrich-Ebert-Gymnasium. Die dortige Planung ist aus Sicht des Bezirksamtes dringend erforderlich, um zusätzliche Kapazitäten auch für das Gothe-Gymnasium, Comenius Schule und die Finkenkrug Schule zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage Jun Chen Fraktion Bündnis 90/Die Grünwen Insel-Rundweg auf Mierendorffinsel
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Der INSEL-Rat der Mierendorff-INSEL hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 beschlossen, dass das Areal am Goslarer Ufer, das zurzeit noch als Grillplatz genutzt wird, zu einem attraktiven Treffpunkt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten wie Skaten, Klettern, Kultur und Erholung umgebaut werden soll. Das Grillen soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Der Beschluss des Gremiums ging als Empfehlung ins Bezirksamt mit der Aufforderung, im kommenden Jahr mit der Umsetzung zu beginnen. Dem Beschluss ging eine ausführliche Diskussion voraus. Das Bezirksamt folgt der Empfehlung.
Aktuell wird der Entwurf durch das Planungsbüro SWUP erstellt. Die Baumaßnahmen sollen im Frühjahr 2023 starten. In dieser Zeit wird die Fläche am ehemaligen Grillplatz nicht begehbar sein.
Zu 2. Zum ersten Bauabschnitt fanden bereits zahlreiche Bürgerbeteiligungsverfahren statt. Hierzu gehörten Befragungen und öffentliche Veranstaltungen aus denen dann das Rahmenkonzept entwickelt wurde. Für die Begleitung der Detailplanungen gibt es nun den INSEL-Rat.
Der INSEL-Rat ist in dieser Form ein bundesweit einmaliges Experiment, der sich aus bis zu 25 Bewohner*innen zusammensetzt. Diese wurden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf per Los, nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Herkunft und Wohnort auf der Mierendorff-Insel ermittelt. Die Beschlüsse des INSEL-Rats werden an das Bezirksamt weitergeleitet. Sie haben zwar keinen bindenden Charakter, sind aber als repräsentative Stimme der Bewohnerschaft der INSEL von hohem Stellenwert. Die Treffen des INSEL-Rates werden von der auf der INSEL ansässigen DorfwerkStadt organisiert und moderiert.
INSEL-Rat wird zur Entwurfsberatung angehört, Workshops finden statt zum Skatepark und zum Gestalthandbuch zum INSEL-Rundweg
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Leerstand Taubertstraße 13
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1 und 2) Das Amtsverfahren ist noch in der Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
13. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Überbauung von Supermärkten?
Ich frage das Bezirksamt:
Derzeit wird die Überbauung des Edeka an der Osnabrücker Str. 27 mit Wohnungen realisiert. Hierbei entstehen nach derzeitigem Stand 48 Wohneinheiten. Am Standort Treseburger Str. ist der Ersatz der Einzelhandelsnutzung durch eine Wohnnutzung geplant. Der Bebauungsplan 4-73 VE ist weit vorangeschritten und sieht die Schaffung von rund 150 Wohneinheiten vor. Ein Abschluss des Verfahrens bzw. eine Genehmigung im Wege der Planreife ist für Anfang 2023 angestrebt. Für die Überbauung des Edeka in der Trabener Str. wurde der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Hier wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über die Planungsabsicht informiert. Die Einleitung eines Aufstellungsbeschlusses wird derzeit vorbereitet. Zu weiteren Standorten ist das Bezirksamt in Gesprächen.
Im Rahmen des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes, welches im Mai 2021 von der BVV beschlossen wurde, wurde zusätzlich dazu eine vertiefende Untersuchung (nicht Teil der Beschlussfassung) zur Nachverdichtung und zu Entwicklungspotenzialen für Wohn- und Geschäftsbauten durchgeführt (Die Untersuchung ist auf der Seite des BA unter dem Stichwort Zentrenkonzepte abrufbar). Im Rahmen dieser Untersuchung wurden verschiedene Standorte im Bezirk in Hinblick auf ihrer Überbaubarkeit untersucht und bewertet. Dabei wurden freistehende, eingeschossige Einzelhandelsstandorte ermittelt und in Form von Steckbriefen aufbereitet. Insgesamt 17 Standorte im Bezirk wurden analysiert und bewertet. Als Ergebnis der Untersuchung wurde ein theoretisches Nachverdichtungspotenzial von ca. 1.300 Wohneinheiten (1 WE mit jeweils 100 m²) ermittelt.
14. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche Fraktion DIE LINKE. Zum Schuljahresbeginn – Ausstattung des Bezirks mit Erzieher:innen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Dr. Zetsche,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Als Vorbemerkung ist festzuhalten, dass der Fragekomplex sich außerhalb der bezirklichen Zuständigkeit befindet und insbesondere innere Schulangelegenheiten berührt. Daher habe ich Ihre Anfrage der Regionalen Schulaufsicht mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Zu 1. Die Regionale Schulaufsicht hat mitgeteilt, dass 241 VZÄ zur Verfügung stehen.
Zu 2. Gemessen am Personalschlüssel müssten an den Schulen 245,4 VZÄ eingesetzt werden. 4,4 VZÄ fallen durch eine Langzeiterkrankung aus. Für diese Erzieher*Innen werden befristete Einstellungen vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
15. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Bebauungsplanverfahren 4-59 VE
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Das Bezirksamt hat mieterschützende Regelungen in den zweiten Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zu dem Vorhaben aufgenommen, die den Festlegungen der Drucksache 0992/5 entsprechen: „Der Vorhabenträger wird den Bestandsmietern eine vergleichbare Wohnung in den neu errichteten Wohngebäuden (Neubauwohnung) anbieten, wenn diese dies wünschen. Sofern Bestandsmieter in eine Neubauwohnung einziehen wollen, die mit der vor Baubeginn bewohnten Wohnung vergleichbar ist, wird die Nettokaltmietenbelastung für diese Neubauwohnung höchstens 9,00 Euro/qm betragen. […] Ferner wird der Vorhabenträger den Bestandsmietern eine Härtefallregelung anbieten, nach der die Bruttowarmmiete in der Neubauwohnung bei Mietbeginn 30% ihres zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten wird. Mietsenkungen sind dabei ausgeschlossen. Sollten bereits über 30% des Nettohaushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete erreicht werden, gilt die aktuelle Bruttowarmmiete zum Zeitpunkt des Auszugs aus der jetzigen Bestandswohnung. Der Vorhabenträger verpflichtet sich darüber hinaus, allen Mietern der Siedlung Westend die in dem Schreiben „Unser Versprechen an unsere Mieter“ vom 19. Juni 2019 der Deutsche Wohnen (Anlage 8) genannten Grundsätze zu Mieterhöhungen und Härtefallregelungen, zu denen sich die Deutsche Wohnen gegenüber ihren Mietern verpflichtet, anzubieten. Alle Härtefallregelungen greifen nur ein, wenn der Mieter durch Vorlage entsprechender Einkommensnachweise (z.B. Gehalts-/Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise von Betriebs- und/oder Witwenrente, Steuerbescheide, Bewilligungsbescheide etc.) aller zum Haushalt gehörenden Personen, den jeweiligen Härtefall belegt. Es gelten die Anforderungen aus dem Schreiben „Unser Versprechen an unsere Mieter“ vom 19. Juni 2019 der Deutsche Wohnen (Anlage 8). Der Vorhabenträger wird für den Fall, dass ein Bestandsmieter eine Neubauwohnung anmieten möchte, diesem so frühzeitig (Bestimmtheit des Mietgegenstands) wie möglich vor Festsetzung des Bebauungsplans, einen Vorvertrag anbieten. Die Bestandsmieter, welche eine Neubauwohnung im Gebiet anmieten werden, erhalten, wenn und sobald Stellplätze im Projekt in die Vermietung gehen, als Erste diesbezügliche Angebote.“
Die Einhaltung der vertraglichen Pflichten wird im Rahmen des Vertragscontrollings durch den Bereich StadtJur überwacht. Das Bezirksamt geht zudem davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter selbst bei Zuwiderhandlung Kontakt mit dem Bezirksamt aufnehmen.
Zu 2.: Dies ist dem Bezirksamt bekannt. Es ist seitens des Vorhabenträgers vorgesehen, dass nach Abschluss der Offenlage (und damit zeitlich deutlich vor Festsetzung) die Bestandsmietenden ein Angebot erhalten. Derzeit werden die Grundrisse finalisiert, die dann Grundlage der Mietvertragsangebote sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine hinreichende Bestimmtheit des Mietgegenstands (siehe oben) vor noch gar nicht genau bestimmbar, so dass ein Vertragsangebot noch nicht erfolgen kann.
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen sieht das Bezirksamt den Schutz der Mieter gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
16. Mündliche Anfrage Johannes Heyne FDP-Fraktion Raumvergabe an der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Heyne,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Bezirksamt befindet sich gegenwärtig mit der Theaterschule in Gesprächen zu den erforderlichen Verträgen. Die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung ist aus mehreren Tatbeständen von Verfahrensanpassung bis zur Preisaktualisierung unter der Maßgabe der Landeshaushaltsordnung erforderlich. Nach eingehender Beratung im Bezirksamt wurden die neue Nutzungsordnung beschlossen und auch unter vorläufiger Preisanpassung die Voraussetzungen geschaffen, dass über vorliegende Anträge entschieden werden kann.
Zu 2. Entsprechend der Ausführungen zu 1. liegen die Voraussetzungen zur grundsätzlichen Antragsbearbeitung vor. Die Nutzungs- und Entgeltordnung lässt unter verschiedenen Gesichtspunkten Entgelt- und Nebenkostenfreiheit, z.B. bei gemeinnützigen Vereinen, Schulangebote im Rahmen von Schulkooperationen, freien Trägern der Jugendhilfe etc. zu. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Bezirksamt sich aber im Rahmen der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung verhalten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
17. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Neuer Leitfaden für Ausnahmegenehmigungen in Parkzonen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Der Leitfaden ist noch nicht veröffentlicht. Laut Pressemitteilung der Senatsinnen- und der Senatsverkehrsverwaltung vom 27.8.2022 erfolgte soeben eine Verständigung auf Eckpunkte für einen neuen Leitfaden, der nach Erstellung als Arbeitshilfe den Bezirken zur Verfügung gestellt werden soll. Die Bearbeitung von Anträgen im Bezirksamt erfolgte und wird erfolgen entsprechend des jeweils geltenden Leitfadens.
Zu 2. Folgende Einrichtungen liegen in Gebieten, in denen die Parkraumbewirtschaftung noch eingeführt werden soll:
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
18. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Parkplätze Bornstedter Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Nach Aktenlage gilt die Anordnung für den 1. Bauabschnitt noch bis zum 30.09.2022. Es folgt der 2. und 3. Bauabschnitt für die Stromtrasse für noch ca. 3 Monate, sofern keine Störungen im Bauablauf auftreten. Die Bauarbeiten sind somit vermutlich ab dem 1.1.2023 beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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