Drucksache - 0211/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Habitate, die bei Baumaßnahmen zerstört werden könnten, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu treffen sind. Diese sind bei zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Vorhaben frühzeitig im Planungsprozess mitzudenken und in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang umzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.
Ursprungstext: Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten. |
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