Drucksache - 0210/6
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk öffentlich zugänglich zu machen. Die Mitglieder des Fachausschusses sind grundsätzlich regelmäßig zu informieren. Hierbei soll eine Liste der genehmigten Zweckentfremdung durch bspw. Leerstand, Abriss oder Nutzung als Ferienwohnungen erstellt und kontinuierlich aktualisiert werden. Die Liste soll Informationen Informationen über die Adresse des betreffenden Wohnraums, den Beginn der Zweckentfremdung, die Dauer der Genehmigung und den Grund der Zweckentfremdung enthalten und im gesetzlich zulässigen Rahmen unter anderem auf der Internetseite des Bezirksamts veröffentlicht werden. Das dafür notwendige Personal ist bereitzustellen.
Der BVV ist zum 31. Januar 2023 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste erhalten vierteljährlich einen statistischen Umsetzungssachstand zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.
Für die Erarbeitung einer weiterführenden Übersicht steht dem Fachbereich Wohnen/Zweckentfremdung keine personelle Ressource zur Verfügung und ist angesichts der aktuellen Haushaltslage auch nicht einrichtbar.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Arne Herz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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