Drucksache - 0207/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei allen Bauvorhaben im Bezirk die Bauträger anzuhalten, eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Bei durch das Vorhaben betroffenen Umbauten ist darauf zu achten, dass vorhandene potentielle Brutplätze und Lebensräume nicht zerstört oder sofern unvermeidbar, entsprechend Ersatz geschaffen wird. Bei vom Vorhaben betroffenen Neubauten soll dafür gesorgt werden, dass auch Lebensräume für wildlebende Arten - sogenannte Habitate - entstehen. So ist bei Beratungen von Bauträgern auf die Anlage von Gründächern sowie von Fassadengrün hinzuweisen, was aus Gründen des Artenschutzes und des ortsnahen Klimaschutzes sinnvoll und geboten ist.
Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2023 zu berichten.
Begründung: Die BVV hat in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, dass der Bezirk dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt beitreten möge. Der Senat, bzw. die zuständige Senatsverwaltung hat im Jahr 2020 diesen Betritt für die Gesamtstadt vollzogen. Zudem gilt per Senatsbeschluss seit 2012 die „Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt“. Unter anderem verpflichtet sich Berlin hierin zum besonderen Schutz von Brutstätten und Lebensräumen an und bei Gebäuden, so sind mit dem Ziel 18 „Habitate für typisch urbane Arten“ zu schaffen. |
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