Drucksache - 0190/6  

 
 
Betreff: Umsetzungskonzept für Solarenergie auf öffentlichen Gebäuden gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz unter Berücksichtigung von angekündigten Gesetzesänderungen des Bundes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Nebel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage Beantwortung

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Kempf, sehr geehrter Herr Weise, sehr geehrter Herr Nebel,

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.

Welches Umsetzungskonzept gibt es für Solaranlagen auf allen öffentlichen Gebäuden in Charlottenburg-Wilmersdorf bis Ende 2024:
 

a)     um die gesetzlichen Vorgaben aus dem Berliner Klimaschutz- und Energiewende-gesetz zu erfüllen,

b)                 inklusive einer Solarpotenzialanalyse sowie

c)                  einer Priorisierungsliste der Gebäude für die Umsetzungsmaßnahmen?

 

 

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wurden bereits in der Vergangenheit die meisten öffentlichen Gebäude sowohl von der SE FM als auch von Fremdfirmen/-büros nach Solarpotenzial untersucht. Die hierbei festgestellten Potentiale wurden entweder bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Das Bezirksamt ist also durch aktives Verwaltungshandeln bereits in diesem von Ihnen zurecht angesprochen Aspekt auf dem Weg der Realisierung.

An den Standorten Hubertusallee, Herbertstraße und Emser Str. sind beispielsweise die Module bereits auf den Dachflächen montiert.  Hinzu kommen fertige Anlagen auf Schul-gebäuden, Sporthallen oder z.B. der Gartenarbeitsschule sowie dem Hort-Dohm-Eisstadion, sodass wir von über 30 Anlagen auf den bezirkseigenen Immobilien sprechen.

Die Umsetzung der Maßnahmen folgt jeweils der Sanierung der Dächer, einmal um die entsprechenden Maßnahme effektiv zu bündeln bzw. Objekte nicht mehrmals in kürzeren Abständen mit Bautätigkeiten zu belasten zum anderem aber auch, weil die Dächer auf die Traglast baulich vorbereitet werden müssen.

 

2.

Welche Auswirkungen auf das Umsetzungskonzept haben die Anfang April vom Bun-desministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angekündigten Gesetzesänderungen („Osterpaket“) wie der Wegfall der EEG-Umlage und die Erhöhung der Einspeisever-gütung für Volleinspeise*innen?

 

Die Gesetzesänderungen haben keine Auswirkung auf das Umsetzungskonzept.

 

3.

Hat sich das Bezirksamt Kapazitäten bei Lieferanten von Solarmodulen und den Un-ternehmen für die notwendigen Baumaßnahmen gesichert, so dass die Projektumset-zung in den nächsten zweieinhalb Jahren nicht gefährdet ist?

 

Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Diese Variante wird aus verschie-denen Aspekten auch nicht für sehr zielführend gehalten. Unbenommen der fehlenden Lagerflächen sieht schon die Landeshaushaltsordnung keine vorrätige Lagerhaltung in diesem Ausmaß vor. Des Weiteren ist der Solarbereich von einer starken technischen Entwicklung geprägt, sodass der jeweils zeitnahe Kauf vor der konkreten Maßnahme sinn-voll ist, um nicht bereits veraltete bzw. weniger effektive Technik zu verbauen. Außerdem besteht damit auch keine starke Problemstellung bei den Gewährleistungspflichten mit Blick auf Herstellergarantien und Montage. 

 

Wir sind hier als Bezirk auf einem sehr gutem Weg und werden diesen auch weiter be-streiten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 
 

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