Drucksache - 0148/6  

 
 
Betreff: Zivil- und Katastrophenschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Häntsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt     
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung
08.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

  1. Existiert für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Zivil-/ Katastrophenschutz-Konzept und was sind dessen wesentliche Inhalte?

 

Zivilschutz ist der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Gemäß Art. 73 Nr. 1 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz zum Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ausschließlich beim Bund. Länder und Gemeinden handeln, soweit ihnen die Ausführung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 144 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) obliegt, im Auftrag des Bundes.

 

Der Katastrophenschutz obliegt als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr den Ländern. Die Bezirke handeln hier auf Grundlage des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin

(Katastrophenschutzgesetz – KatSG) vom 7. Juni 2021 (GVBl. 2021, 610) und sind auch im Rahmen einer Großschadenslage bzw. im Katastrophenfall insbesondere für die Wahrnehmung der jeweiligen Ordnungsaufgaben nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) sowie dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zuständig.

 

Sowohl für den Zivil- als auch für den Katastrophenschutz existieren verschiedene Konzepte zum Schutz der Bevölkerung bzw. Einsatzpläne zur Bewältigung entsprechender Gefahren- und Schadenslagen durch die jeweils zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

 

Beispielsweise wurde im Jahr 2016 vom Bundesministerium des Innern die (Neu-)„Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) herausgegeben, die als konzeptionelles Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes verstanden wird. Sie beschreibt die Rahmenbedingungen und vielfältigen nichtmilitärischen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, die erforderlich sind, um
 

-          die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten,

-          die Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen,

-          die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen,

-          die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen.
 

Im Bereich des Katastrophenschutzes wird derzeit zwischen der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken ein Muster-Katastrophenschutzplan erarbeitet, der als Grundlage für bezirkliche Katastrophenschutzpläne sowie ereignisbezogene Sonderpläne dienen soll.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Versorgungssituation für die Bevölkerung unseres Verwaltungsbezirks im Fall einer Katastrophe oder militärischen Auseinandersetzung?

 

Die Frage nach der Versorgungssituation der Bevölkerung unseres Verwaltungsbezirkes im Fall einer Katastrophe oder einer militärischen Auseinandersetzung ist zu allgemein und kann im Rahmen dieser Anfrage daher nicht abschließend beantwortet werden.

Einerseits ist nicht klar, worauf sich der Begriff „Versorgungssicherheit“ bezieht, andererseits sind die Zuständigkeiten sehr heterogen verteilt. So sind beispielsweise gesundheits-, lebensmittel- und veterinäraufsichtliche Aufgaben auf verschiedene Bundes-, oberste Landes- sowie bezirkliche Behörden verteilt. Für die Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Bereich der Energiewirtschaft, der Ernährungssicherstellung, im Bereich Verkehrsleistungen, Postwesen und Telekommunikation liegt die Gesetzgebungskompetenz wiederum beim Bund.

 

Darüber hinaus zielt der Katastrophen- und Zivilschutz darauf ab, durch eigene Vorsorgemaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger die Resilienz der Bevölkerung zu stärken (bspw. Lebensmittelnotbevorratung).

 

  1. In welchem Zustand befindet sich der 1989 im Erdgeschoss des Rathauses errichtete Kommandoraum („geschützte Unterkunft“) für Katastrophen- und Zivilschutzfälle und sind gegebenenfalls Ertüchtigungen vorgesehen?

 

Die seit Ende der 1970-er Jahre geplante und in den Folgejahren in Abstimmung mit und auf Grundlage von Empfehlungen und Vorgaben der sowohl für Inneres als auch der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Senatsverwaltungen für den bezirklichen Katastrophenschutzstab errichtete Unterkunft wird kontinuierlich instandgehalten. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der raumlufttechnischen Anlage sowie der Netzersatzanlage (Notstrom-Dieselgenerator).

Die vorgesehene Trinkwasserbevorratung bzw. die zuführenden Leitungen entsprechen nicht mehr den Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung, weshalb das Wasser der sanitären Anlagen nicht als Trinkwasser genutzt werden darf.

 

Die Räumlichkeiten dienen auch heute noch der Unterbringung des Krisenstabes im Großschadens- bzw. Katastrophenfall.

Die Ausstattung der Arbeitsplätze, insbesondere mit Informations- und Kommunikationstechnik, ist dem Zweck entsprechend, jedoch nicht mehr zeitgemäß, um den wachsenden Herausforderungen und Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz gerecht zu werden. Zudem entspricht die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung nicht mehr den heutigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Ertüchtigungen hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung und –ausstattung, aber beispielweise auch der Entrauchungsanlage sind notwendig, bisher jedoch im Bezirkshaushalt nicht eingeplant.

 

Mögliche Zusatzfragen:

 

  1. Welche Vorkehrungen hat das Bezirksamt getroffen, um im Fall eines längeren Blackouts handlungsfähig zu bleiben?

 

Wie unter 3. beschrieben verfügt die Stabsunterkunft über eine Notstromanlage, über die mittlerweile auch weitere Teile des Rathauses im Falle eines Ausfalls der allgemeinen Stromversorgung versorgt werden. Ein entsprechendes Konzept, das auf Ergebnissen eines Notstrom-Tests im Jahr 2019 beruht, befindet sich seitdem in der Erarbeitung.

 

Aus Sicht des Katastrophenschutzes ist eines der Hauptprobleme bei einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall bei der Wahrnehmung der Ordnungsaufgaben zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen ein damit einhergehender Ausfall der allgemeinen Kommunikation über Telefon sowie der erwartbare Zusammenbruch des Berliner Landesnetzes. Zu diesem Zweck ist geplant, neben Polizei und Feuerwehr als Katastrophenschutzbehörden auch die Bezirksämter mit dem Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auszustatten.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Zivilschutz-Einrichtungen in Gebäuden in bezirklicher Hand, zum Beispiel Schulgebäuden, zu schaffen?

 

Keine.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bauch

 

 
 

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