Drucksache - 0146/6  

 
 
Betreff: Neue Realitäten anerkennen - digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
31.05.2022 
3. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
0146-6_Anlage Neue-Realitaeten-anerkennen_digitale-Sitzungen-der-BVV

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt sowie der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien, wie dem Rat der Bürgermeister:innen und dem Rat der Vorsteher:innen, dafür einzusetzen, dass digitale und hybride Tagungen der BVV, ihrer Gremien und der Fraktionen im Bezirksverwaltungsgesetz respektive im Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen grundsätzlich ermöglicht werden.

Bezirksamt und Vorsteher sollen das Abgeordnetenhaus auffordern, eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zeitnah vorzunehmen.

Im Falle einer grundsätzlichen Öffnung verpflichtet sich die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf dazu, die Möglichkeit für digitale Sitzungen der BVV, ihrer Gremien und der Fraktionen in ihrer Geschäftsordnung zu verankern.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

§ 8 Abs. 2 BezVwG sieht grundsätzlich die persönliche Anwesenheit der Mitglieder der Bezirksversammlung in ihren Sitzungen vor. Nur in außergewöhnlichen Notlagen räumt § 8a die Möglichkeit digitaler Sitzungen sowohl für die BVV als auch für deren Ausschüsse ein. Die Sitzungsform der Fraktionen gibt das Gesetz nicht vor.

 

Die Frage einer generellen rechtlichen Zulassung digitaler und hybrider Tagungsformen auch außerhalb von außergewöhnlichen Notlagen wird in den Bezirksämtern bereits seit einiger Zeit breit diskutiert, weil hierin die Chance einer weiterreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit gesehen wird. Die in Folge digitaler Angebote entstehende Verkürzung von Wege- und Fahrtzeiten trägt erheblich zur Verbesserung der Vereinbarung von Familie, Beruf und Ehrenamt bei und könnte damit auch zu einer erhöhten Bürgerbeteiligung führen.

 

Das Land Brandenburg ist diesen Schritt der digitalen Öffnung bereits gegangen und hat seine Kommunalverfassung entsprechend angepasst. Auf dieser Grundlage hatte die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am 09.06.2022 einen entsprechenden Beschluss zur Gesetzesänderungsinitiative gefasst, der bereits am 16.06.2022 als Beschlussvorlage R-110/2022 in den Rat der Bürgermeister eingebracht wurde (siehe Anlage). Dieser hat die Vorlage zunächst an den RdB-Ausschuss für Inneres, Ordnungsangelegenheiten, Verkehr, Umwelt- und Verbraucherschutz zur Stellungnahme überwiesen. Wenn anschließend die Vorlage durch den Rat der Bürgermeister beschlossen wird, wird die Vorlage an den Rat der Vorsteher erfolgen.

 

Über den weiteren Fortgang wird im Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung berichtet.

 

 

 

Bauch

Bezirksbürgermeisterin

 

1 Anlage

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