Drucksache - 0145/6  

 
 
Betreff: Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für politische Gremien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/Zetsche 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
09.06.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
08.09.2022 
7. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
14.10.2022 
9. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
01.12.2022 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Partizipation und Integration Beratung
07.09.2022 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt   
12.10.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt   
09.11.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration      
14.12.2022 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration      
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE DS-Nr 0145-6

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bezirkshaushalt 2023/24 hinreichende Mittel für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetscher:innen für alle per Livestream übertragenen BVV-Sitzungen (vgl. Drucksache 2021/5), Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung bereitzustellen.

Die vertragliche Regelung soll dabei so gestaltet werden, dass das Bezirksamt einen Vertrag mit Anbieter:innen abschließt, der alle genannten Sitzungstermine abdeckt, sodass nicht für jede einzelne Sitzung separate Aufträge erteilt und Angebote eingeholt werden müssen.

Eine Fortführung und Verstetigung des Angebots in nachfolgenden Bezirkshaushalten ist zu gewährleisten.

 

Der BVV ist zum 30.09.2022 zu berichten.

 

 

Begründung:

Die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungen muss allen Bürger:innen gewährleistet sein, doch bisher sind taube, schwerhörige oder ertaubte Menschen im Bezirk davon ausgeschlossen. Als Träger öffentlicher Belange sind die Bezirksämter gemäß UN-Behindertenkonvention (Artikel 9) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt einschließlich Information und Kommunikation sicher zu stellen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Mit der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für die Sitzungen der BVV, des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Senior:innen-Bezirksversammlung setzt das Bezirksamt dieses Recht auf Teilhabe endlich um.

 
 

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