Drucksache - 0145/6
Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bezirkshaushalt 2023/24 hinreichende Mittel für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetscher:innen für alle per Livestream übertragenen BVV-Sitzungen (vgl. Drucksache 2021/5), Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung bereitzustellen. Die vertragliche Regelung soll dabei so gestaltet werden, dass das Bezirksamt einen Vertrag mit Anbieter:innen abschließt, der alle genannten Sitzungstermine abdeckt, sodass nicht für jede einzelne Sitzung separate Aufträge erteilt und Angebote eingeholt werden müssen. Eine Fortführung und Verstetigung des Angebots in nachfolgenden Bezirkshaushalten ist zu gewährleisten.
Der BVV ist zum 30.09.2022 zu berichten.
Begründung: Die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungen muss allen Bürger:innen gewährleistet sein, doch bisher sind taube, schwerhörige oder ertaubte Menschen im Bezirk davon ausgeschlossen. Als Träger öffentlicher Belange sind die Bezirksämter gemäß UN-Behindertenkonvention (Artikel 9) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt einschließlich Information und Kommunikation sicher zu stellen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Mit der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für die Sitzungen der BVV, des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Senior:innen-Bezirksversammlung setzt das Bezirksamt dieses Recht auf Teilhabe endlich um. |
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