Drucksache - 0137/6  

 
 
Betreff: Mehrsprachigkeit fördern - Herkunftssprachlichen Unterricht ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/Dr. Zetsche 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
05.07.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in der Berliner Senatsverwaltung, Mehrsprachigkeit im Bezirk zu fördern und Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) zu ermöglichen. Dabei sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen:

 Eine konkrete Bedarfsermittlung der anzubietenden Sprachen, die sowohl für die Schulen als auch die betreffenden Sozialräume erstellt werden soll. Bei diesem Prozess sind sowohl Eltern und Lehrer:innen einzubeziehen, als auch Migrant:innen-Communities und Migrant:innenorganisationen. Zudem sollten die Erkenntnisse der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK) aufgenommen und einbezogen werden.

 Zur Sicherung eines möglichst hohen Standards des herkunftssprachlichen Unterrichts soll, gemeinsam mit Eltern, Lehrer:innen, Migrant:innen-Communities und Migrant:innenorganisationen, die konzeptionelle Weiterentwicklung des Herkunftssprachlichen Unterrichts betrieben und besonders in den Communities um Unterstützung an den Schulen geworben werden (z. B. als Lehrkräfte, Quereinsteiger:innen, Sozialarbeiter:innen).

 Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass Lehrkräften mit im Ausland erworbenen Lehramtsabschlüssen in einem zügigen und transparenten Verfahren ein Weg in den Berliner Schuldienst ermöglicht wird. Dazu braucht es u.a. gesonderte Unterstützung durch Hilfe im bürokratischen Verfahren, kostenlose und qualitativ hochwertige Sprachkurse, idealerweise an den Berliner Universitäten, und Zertifizierungsverfahren.

 Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass perspektivisch eigene Berliner Angebote der grundständigen Lehrkräftebildung für herkunftssprachlichen Unterricht etabliert werden.

 Die Erfassung von Mehrsprachigkeit soll nicht mehr als „nichtdeutsche Herkunftssprache“ aufgenommen werden, sondern jede Sprache einzeln. Dadurch ist es den Bezirken möglich, sich einen besseren Überblick über das Potenzial und die notwendige Unterstützung von Mehrsprachigkeit zu verschaffen.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2022 zu berichten.

 

Begründung:

Mehrsprachigkeit ist ein enormer Gewinn für die moderne und vielfältige Stadtgesellschaft. Sie stellt nicht etwa ein „Hindernis“ für den Deutschunterricht dar, sondern die Förderung der Herkunftssprachen der Schüler:innen stellt die Grundvoraussetzung für das weitere engagierte Lernen, für Neugierde, Wissensdurst und auch Selbstvergewisserung dar. Wir müssen die gelebte Sprachenvielfalt auch in den Schulen abbilden. Derzeit verschenken wir ein riesiges Potenzial, wenn Schüler:innen neben Deutsch und Englisch ihre eigene Herkunftssprache nur gebrochen sprechen können oder keine Grammatikkenntnisse besitzen und den enormen Wissensschatz an Literatur und Sprachenvielfalt nicht weitertragen. Es ist zudem wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Förderung des Spracherwerbs der Herkunftssprache positiv auf den Erwerb der deutschen Sprache auswirkt. Fördern wir Vielfalt, unterstützen wir neue Potenziale und bilden wir die Vielfalt des Bezirks auch sprachlich in seinen Schulen ab.

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/sprachen/

https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/die-potenziale-der-kinder-nutzen

https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-ii-schulgestaltung/abschnitt-ii-gestaltung-von-unterricht-und-erziehung/sect-15-unterricht-fuer-schuelerinnen-und-schueler-nichtdeutscher-herkunftssprache.php

 

 
 

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