Drucksache - 0111/6  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Buß 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt     
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. „Das Bezirksamt hat sich mit der Förderung der Schulwegsicherheit ein wichtiges Ziel gesetzt. In welcher Zeitschiene sollen die bereitgestellten Mittel für diesen Bereich verausgabt werden?“

 

Die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel werden in möglichst effizienten Arbeitspaketen gebündelt werden. Mit den bisherigen Mitteln wurden die Schulstandorte begutachtet, Vermessungsarbeiten durchgeführt, Kiss-&-Go-Zonen eingerichtet und Piktogramme beauftragt. Die nächsten Arbeitspakete werden geschnürt aus baulichen Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung von Sichtbeziehungen und geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, also z.B. Vorziehungen, Querungshilfen, Aufpflasterungen und Schwellen.

 

 

  1. „Wie möchte das Bezirksamt sicherstellen, dass die Kiss & Go Zonen frei von dauerhaft parkenden Autos bleiben?“
     

Dem Ordnungsamt ist bekannt, dass Sicherheitsgefährdungen im Umfeld von Schulen und Kitas vorrangig durch Eltern verursacht werden, die ihre Kinder bringen oder abholen. Darüber hinaus halten sich auch viele Bürgerinnen und Bürger nicht an geltende Verkehrsregeln. Im Zuge dessen sind die Außendienstkräfte entsprechend sensibilisiert und haben im Rahmen der sogenannten Regelbestreifung immer ein besonderes Augenmerk auf die Kita- und Schulwegsicherung. Hierbei festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Dies wird auch in Zukunft so beibehalten. Des Weiteren finden aufgrund von Beschwerden auch immer wieder gezielte Kontrollen statt.

 

Darüber hinaus führt der Außendienst des Ordnungsamtes seit Jahren eine sog. „Schulwegüberwachung“ durch, d.h. in den beiden Wochen nach Schulbeginn und den Ferien finden nach Verfügbarkeit freier Kräfte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vor den Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf statt. Neben aufklärenden Gesprächen werden hierbei mündliche Verwarnungen ausgesprochen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und es finden Fahrzeugumsetzungen statt. In der Regel erfolgen diese Kontrollen in Absprache mit den zuständigen Polizeiabschnitten. Weiterhin erfolgen auch überbezirkliche Schwerpunktaktionen zur Steigerung der Schulwegsicherheit.

 

Eine dauerhafte „Überwachung“ über einen längeren Zeitraum ist jedoch aufgrund der Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben und unter Berücksichtigung der Größe des Bezirks leider nicht möglich. Auch können die getroffenen Maßnahmen ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden (inklusive der Elternschaft) nicht generell ausschließen, da Viele ihre individuellen Interessen über die Interessen der Allgemeinheit stellen. Es wird aber weiterhin versucht, die Einhaltung der Verkehrsregeln vor Schulen und Kitas und in deren direkter Umgebung verstärkt im Auge zu behalten und immer wieder entsprechende Schwerpunktaktionen durchzuführen. Das Bezirksamt befindet sich darüber hinaus im Austausch mit dem Bezirkselternausschuss Schulen – unter anderem mit dem Ziel eines gemeinsamen Flyers für Eltern und zur Absprache gemeinsamer Aktionen zwischen schulischen Elternvertretern und dem Ordnungsamt.

 

 

  1. „Welche Konzepte hat das Bezirksamt, um das zu Fußgehen oder Fahrradfahren der Kinder in die Schulen zu fördern?“

 

Neben den bewährten Jugendverkehrsschulen, die als außerschulische Lernorte einen wichtigen Beitrag leisten, gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf Schulwegpläne, die von der CÖGA GmbH erstellt wurden. Außerdem zeigt sich, dass im Zuge der Einrichtung von Kiss-&-Go-Zonen Elternschaften bzw. Schulgemeinden für sichere Schulwege und die selbstständige Mobilität von Schulkindern durch die unersetzbare innerschule Kommunikationsarbeit engagieren.

Darüber hinaus regelt der mit der letzten Novelle eingeführte § 17a des Berliner Mobilitätsgesetzes die Grundlagen für das „schulische Mobilitätsmanagement“ neu. Ich zitiere an dieser Stelle die ersten drei Absätze:

 

„(1) Das Land Berlin fördert einen umfassenden Ansatz des schulischen Mobilitätsmanagements.

 

(2) Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung entwickelt gemeinsam mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung und in Abstimmung mit den Bezirken ein umsetzungsbezogenes Konzept. Das Konzept definiert unter anderem Unterrichtsinhalte, Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern hin zur selbstständigen Mobilität sowie zur Umsetzung einer sicheren Infrastruktur im Schulumfeld. Die Jugendverkehrsschulen als außerschulische Lernorte nach § 124a des Schulgesetzes werden in das Konzept einbezogen.

 

(3) Das Konzept für schulisches Mobilitätsmanagement soll erstmalig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes zu diesem Gesetz aufgestellt werden. Eine Fortschreibung erfolgt nach Bedarf, spätestens alle zehn Jahre.“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Schruoffeneger

 

 
 

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