Drucksache - 0089/6
1. Mündliche Anfrage Adrian de Souza Martins Fraktion B‘90/Die Grünen Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR‘in Schmitt-Schmelz.
2. Mündliche Anfrage Nico Kaufmann SPD-Fraktion Leerstand in der Suarezstr. 24/25
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
3. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Mietwohnungen am Hohenzollerndamm Nr. 38 und 39 Einsturz gefährdet?!
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schmitz-Grethlein.
4. Mündliche Anfrage Lucas Zeh FDP-Fraktion Zur aktuellen Flüchtlingslage in Berlin
Ich frage das Bezirksamt:
Was denkt das Bezirksamt auf Bezirksebene zu veranlassen bzw. wurde schon veranlasst, um den ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine würdige Aufnahme und später eine akzeptable Unterbringung zu bieten? Denn jeder Mensch hat Humanität verdient!
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
5. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche Fraktion DIE LINKE Vergabemindestlohn im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Zetsche,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Die Vorschriften zum sog. „Vergabemindestlohn“, also dem gesetzlichen Mindestlohn in der Verankerung in den Vergabeunterlagen, werden vollumfänglich beachtet.
Bei allen Verträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird der zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn neuer Vertragsbestandteil und die Vergütungen entsprechend der Mehrkosten angepasst. (Rahmen-)Verträge der bauenden Fachbereiche waren davon noch nicht betroffen, weil bisher der tarifliche Mindestlohn den gesetzlichen Mindestlohn überstieg.
Zu 2.: Diese Frage übersteigt in einem hohen Maß den Umfang einer Mündlichen Anfrage. Um zu einem beliebigen Stichtag die genaue Anzahl derjenigen Personen, die Mindestlohn erhalten, herauszufinden, wäre eine mehrwöchige Sichtung und Einzelfallprüfung aller laufenden Verträge notwendig. In einigen Bereichen würde dies faktisch ins Leere laufen, weil die Anzahl der Personen zur Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung nicht festgeschrieben ist, sondern nur, dass die Auftragnehmenden Mindestlohn zahlen müssen.
Mit der Einführung des Landesmindestlohngesetzes im Dezember 2013 im Land Berlin wurden die Vergabeunterlagen um eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten ergänzt. Diese ist in allen Ausschreibungen fester Vertragsbestandteil. Die Regelungen wurden nach den beschlossenen Anhebungen des Mindestlohnes im Land Berlin bzw. auf Bundesebene jeweils fortgeschrieben und angepasst.
Nach Kenntnis des Bezirksamts gibt es keine laufenden Verträge mehr vor dieser Zeit. Eine Statistik, wie viele Personen vom Mindestlohn profitieren, wird nicht geführt.
Mit freundlichen Grüßen Bauch
6. Mündliche Anfrage Martin Kohler fraktionslos Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1. Für die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Die Flüchtlinge werden aber nicht nur in den landeseigenen Unterkünften des LAF untergebracht, sondern auch in Hotels, Hostels und Pensionen.
Es ist aktuell nicht möglich klare Aussagen zu der Zahl der Flüchtlinge in Berlin oder in unserem Bezirk zu treffen, die aus der Ukraine kommen, da die Lage sehr dynamisch ist. Viele sind noch nicht melderechtlich gemeldet, ausländerrechtlich erfasst noch beim Landesamt für die Aufnahme in Berlin registriert.
zu 2. Eine Statistik liegt dem Bezirk nicht vor, da unterschiedliche Behörden zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
7. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek CDU-Fraktion Schulangebot für Flüchtlingskinder aus der Ukraine
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Kollotschek,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1.
Zu 2. Hier ist nicht das Bezirksamt zuständig, sondern die Senatsverwaltung.
Wir sind in der Koordinierungsstelle für Willkommensklassen derzeit damit befasst, die ankommenden Kinder und Jugendlichen in die bereits existierenden Willkommensklassen und – bei vorliegenden Deutschkenntnissen – auch in Regelklassen aufzunehmen. Bisher erfolgt der Unterricht in den Willkommensklassen mit dem Ziel der Integration und dem Erlernen der deutschen Sprache. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen bekannt, die Lehrer*innen unter den Geflüchteten anzusprechen. Gleichwohl werden ukrainisch und russisch sprechende Lehrkräfte zielgerichtet in den Willkommensklassen und zur Unterstützung der Kolleg*innen in den Regelklassen eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
8. Mündliche Anfrage Christine Schmidt-Statzkowski CDU-Fraktion Impfstatus der Flüchtlinge
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Der Impfstatus von Geflüchteten wird vom Gesundheitsamt bei den Zuzugsuntersuchungen der Kinder abgefragt und die fehlenden Impfungen gemäß den STIKO-Empfehlungen angeboten. Sobald die längerfristige Unterbringung von Geflüchteten im Bezirk bekannt ist, wird ein Impfteam aus dem Gesundheitsamt die Einrichtungen aufsuchen und ein Impfangebot unterbreiten. Zusätzlich kann das vom Senat zur Verfügung gestellte Impfteam mit Corona-Impfstoffen ein Impfangebot unterbreiten. Unabhängig davon hofft das Bezirksamt, dass der Impfstatus der Geflüchteten bei der Registrierung bzw. bei der Erstuntersuchung vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung erfolgt. Die Erstaufnahmeuntersuchung wird nach Kenntnis des Bezirksamts im Ankunftszentrum in Reinickendorf durch die Charité durchgeführt.
Zu 2.: Das Impfangebot wird gemäß den STIKO-Empfehlungen unterbreitet. Aus Meldungen der website „our world data“ seien 34,5% der Ukrainer gegen Covid-19 geimpft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt hierzu keine Angaben, sondern beschreibt lediglich die Anzahl an vollständig Geimpften für die Russische Föderation mit 49,06%.
Aus anderen Berichten der WHO weiß das Bezirksamt aber, dass neben COVID-19, Masern und Poliomyelitis bei den Kindern wenig geimpft wurde. Aus diesem Grund wird das Gesundheitsamt seinen Schwerpunkt auf die Standardimpfungen bei Kindern und jungen Erwachsenen legen und das externe Impfteam der Senatsverwaltung mit dem Covid-19 Impfstoffen bitten, die vulnerablen Gruppen, insbesondere ältere Menschen, mit Covid-19 Impfstoffen zu versorgen.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
9. Mündliche Anfrage Susanne Zels CDU-Fraktion Mögliches Scheitern des Parkwächterhauses als Begegnungsort Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Zels,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Das Bezirksamt hat den Verein beraten, eine weiteren Antrag bei Lotto zu stellen, um die Steigerung der Baukosten hierrüber abgefedert zu bekommen. Der Hochbaubereich prüft ein entsprechendes Schreiben zur Unterstützung des Vorhabens.
Zu 2. Dafür stehen dem Bezirksamt keine Mittel zur Verfügung. Und selbst wenn, müsste geprüft werden, ob das Verfahren, was damals zur Vergabe des Parkwächterhäuschens stattgefunden hat, es zulässt, dass der Auslober (also das Bezirksamt) hier mit Zuschüssen unterstützen darf.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
10. Mündliche Anfrage Alexander Pönack CDU-Fraktion Doppelte Fahrradstreifen an der Kreuzung Knobelsdorffstraße Königin-Elisabeth-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Es besteht kein Zusammenhang.
zu 2. Die Fahrradfurten am LSA-Knotenpunkt Königin-Elisabeth-Straße / Knobelsdorffstraße basieren auf einer Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Abt. VI – Verkehrsmanagement- vom 25.10.2021. Diese wurde angeordnet, da sich die beiden Radverkehrsanlagen in der Königin-Elisabeth-Straße und Knobelsdorffstraße, nicht mehr der Radwegebenutzungspflicht nach Zeichen 237 der Straßenverkehrsordnung unterliegen. Dem Fahrradfahrer muss eine gesicherte Aufstellmöglichkeit vor den Kraftfahrzeugverkehr an der LSA-Anlage angeboten werden. Der Fahrradfahrer kann selbstständig auswählen, ob er den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Die Markierung stellt einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer dar und somit ist das Parken von Fahrzeugen dort unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger |
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