Drucksache - 0071/6  

 
 
Betreff: Immobilienbesitz von Personen auf der Sanktionsliste der EU
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Nebel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zum Immobilieneigentum russischer und belarussischer Oligarchen bzw. in Russland oder Belarus ansässiger Großinvestoren (orientiert an der EU-Liste) im Bezirk?
     
  1. Wie viele Immobilien im Bezirk befinden sich ganz oder überwiegend in deren Eigentum (ggf. Schätzung)?
  2. Wie viele Wohngebäude und Wohnungseinheiten besitzen sie?
  3. Wie viele Gewerbeimmobilien und ggf. welche Größenordnung von Büro- und Gewerbeflächen betrifft dies?
  4. Wie viele Baugrundstücke (Grundstücke mit Baupotenzial) sind davon betroffen?
  5. In wie vielen Fällen laufen Baugenehmigungs- oder Vorbescheid-Verfahren oder liegen noch nicht realisierte Baubescheide vor für Bauvorhaben?

 

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse zum Immobilieneigentum russischer oder belarussischer Oligarchen bzw. Großinvestoren, da die Beteiligungen an Firmen (die regelmäßig Eigentümer sind) und deren internationale Verflechtungen hier grundsätzlich nicht bekannt sind.

 

Angesichts dessen ist dem Bezirksamt die erbetene quantitative Abschätzung nicht möglich.

 

Auch ist dem Bezirksamt die Suche von Grundstücken nach bestimmten Eigentümern (Inverssuche) rechtlich nicht möglich ist, da dies keine zulässige Verarbeitung nach § 15 Absatz 1 Berliner Datenschutzgesetz darstellt.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist die Einhaltung der Sanktionen durch die Notare dahingehend zu überwachen, dass mit Personen, die auf einer der Sanktionslisten der EU stehen, ein Beurkundungsverbot besteht.

 

 

  1. Was ist über die Bewirtschaftung ihrer Gebäudebestände bekannt, insbesondere hinsichtlich Entmietungen, Leerstand, Zweckentfremdung und Luxussanierung?

 

Zu 2.

Dem Bezirksamt liegen hierzu ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

 

 

  1. Was müsste aus Sicht des Bezirksamtes geschehen, um ggf. mehr Transparenz bzgl. der Eigentumsverhältnisse von Immobilien möglichst zeitnah herzustellen?


 

 

Zu 3.

Grundsätzlich wäre es aus Sicht des Bezirksamtes wünschenswert, noch mehr Transparenz zu den Eigentumsverhältnissen an Grundstücken zu erlangen. Dies betrifft nicht den unmittelbaren, im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, sondern die tatsächlich Berechtigten, die hinter den dort häufig vorzufindenden juristischen Personen stehen. Dies gestaltet sich angesichts der häufig internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen ausgesprochen schwierig. Sicherlich wäre eine Rechtslage, die ein höheres Maß an Transparenz schafft, wünschenswert.

Eine solche Rechtsänderung müsste bundesrechtlich erfolgen. Seitens des Landes Berlin hat es in der vergangenen Wahlperiode eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters gegeben, um die Ermittlung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern. Dies hat keine Mehrheit gefunden.

 

Aus Sicht des Bezirksamts wäre ein solches bundesweites zentrales Immobilienregister wünschenswert.

 

Solange dies oder ein vergleichbares Register nicht besteht, hat das Bezirksamt keine Möglichkeit, allgemeine Aussagen zum Grundstückseigentum russischer Oligarchen und ihrer Unternehmen im Bezirk zu treffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen