Drucksache - 0058/6
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Jobcenter und dem Sozialamt dafür einzusetzen, die geltenden Regelungen für die Übernahme der Heizkosten im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergänzen, dass Nachforderungen als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich auf Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte beziehen. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen. Die Nachforderung ist vom Amt zu übernehmen. Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt gegenüber den zuständigen Stellen im Bund für eine sachgerechte Anpassung der entsprechenden Regelungen einsetzen.
Der BVV ist zum 30.04.2022 zu berichten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |