Drucksache - 0058/6  

 
 
Betreff: Menschen nicht frieren lassen – Jobcenter und Sozialamt müssen Heizkostennachforderungen vollständig übernehmen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/Deißler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Beratung
24.03.2022 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales- Zoom-Meeting - Die Zugangsdaten finden Sie auf der Tagesordnung. überwiesen   
21.04.2022 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Jobcenter und dem Sozialamt dafür einzusetzen, die geltenden Regelungen für die Übernahme der Heizkosten im SGB II sowie im SGB XII dahingehend zu ergänzen, dass Nachforderungen als konkret angemessen zu bewerten sind, wenn sie sich auf Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte beziehen. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen. Die Nachforderung ist vom Amt zu übernehmen.

Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt gegenüber den zuständigen Stellen im Bund für eine sachgerechte Anpassung der entsprechenden Regelungen einsetzen.

 

Der BVV ist zum 30.04.2022 zu berichten.

 

 
 

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