Drucksache - 0026/6
1. Mündliche Anfrage Corinna Balkow Fraktion B‘90/Grüne PCR-Teststellen für Kinder und Schüler:innen im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzStR Wagner
2. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Doppelhaushalt 2022/2023
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzBm’in Bauch
3. Mündliche Anfrage Christine Schmidt-Statzkowski CDU-Fraktion Versorgungsnotlage in der Kinderbetreuung
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzStR Wagner
4. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FPD-Fraktion Bushaltestellen an der Berliner Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzStR Schruoffeneger
5. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler Fraktion DIE LNKE Wie weiter nach Urteil gegen das Bezirkliche Vorkaufsrecht?
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzStR Schmitz-Grethlein
6. Mündliche Anfrage Martin Kohler fraktionslos (AfD) Bußgelder im Zusammenhang mit den Corona-Eindämmungsverordnungen Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung BzStR Schruoffeneger
7. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy Fraktion B‘90/Grüne Wahlen zur Seniorenvertretung
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um alle gesellschaftlichen Gruppen zur Wahl der Seniorenvertretung anzusprechen, um die Zahl der Bewerber*innen zu erhöhen, die bei dieser Wahl 50% geringer ist als bei der letzten Wahl zur Seniorenvertretung?
Beantwortung BzStR Herz
8. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Zuständigkeiten und Abstimmungen im Bereich Verkehr
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zu den wesentlichen von Ihnen benannten Punkten: „Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Instandhaltung der Hauptverkehrsstraßen für den gesamten Querschnitt, sowie für die Fahrradstationen und Fahrradparkhäuser geht von den Bezirken an den Senat über. Im für Verkehr zuständigen Senatsressort wird eine zentrale Organisationseinheit aufgebaut um die neuen Aufgaben gebündelt zu bewerkstelligen. Diese wird mit den notwendigen Personal- und Finanzressourcen ausgestattet. Dabei wird auch der Aufbau eigener kommunaler Baukapazitäten geprüft“ (S.133)“
„Die Koalition will für Kinder und Jugendliche sichere Wege schaffen und unterstützt daher die verkehrliche Beruhigung des Umfelds von Schulen, zum Beispiel durch Schulstraßen, ebenso wie die Fortführung des schulischen Mobilitätsmanagements. Jugendverkehrsschulen werden weiterhin abgesichert und mit einer fachlich-pädagogisch qualifizierten Stelle in jeder Jugendverkehrsschule ausgestattet. Die Radfahrausbildung an den Schulen wird hinsichtlich einer größeren Praxisnähe überprüft.“ S. 62
Welche konkreten Auswirkungen diese Absichtserklärungen haben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Es liegen bisher keine konkreten Gesetzesänderungsvorschläge (insbesondere für die Zuständigkeitskataloge von AZG und ASOG) vor. In den laufenden Haushaltsberatungen müssten darüber hinaus die Voraussetzungen für organisatorische Umstrukturierungen geschaffen werden. Die verkehrsrelevanten Punkte aus dem 100-Tage-Programm (Nr. 6 „Beschleunigung Radwegeausbau“ und Nr. 7 „Vereinbarung zum Busspurenausbau) konkretisieren bzw. beinhalten keine Zuständigkeitsverschiebungen.
Zu 2. Bei größeren Bauvorhaben schafft das Stadtentwicklungsamt Baurecht in der Regel über Bebauungspläne, welche häufig auch Verkehrsgutachten erfordern. Die fachliche Begleitung dieser wird in engem Austausch mit dem Straßen- und Grünflächenamt künftig im Stadtentwicklungsamt abgebildet. Zudem koordiniert das Stadtentwicklungsamt bezirkliche Stellungnahmen und Positionen im Bereich des Umbaus des Autobahndreieck Funkturm und den Planungen zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke in den konzeptionellen Planungsphasen. Auch künftig wird das Stadtentwicklungsamt die bezirklichen Positionen im Bereich der Infrastruktur- und Angebotsplanung im ÖPNV einbringen und koordinieren. Die Erstellung von umsetzungsorientierten Mobilitätskonzepten bleibt weiterhin die Aufgabe des Straßen- und Grünflächenamtes bzw. der Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Judith Stückler CDU-Fraktion Stadtteilzentren in Charlottenburg- Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Wie setzen unsere Stadtteilzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf ihre Angebote in der aktuellen Situation der Pandemie um?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Angebote in den bezirklichen Stadtteilzentren werden - soweit wie möglich - in vollem Umfang umgesetzt. Spezielle Angebote wie bspw. Chöre laufen aktuell nicht, beziehungsweise werden bspw. als Kaffeerunde fortgeführt. Kulturveranstaltungen - also Veranstaltungen mit vielen Menschen - werden bis auf weiteres verschoben bzw. abgesagt. Gruppenangebote werden nur in entsprechender Größe (im Sozialwerk bspw. bis zu 10 Teilnehmer:innen im großen Saal) in den entsprechenden Räumlichkeiten umgesetzt. Nach persönlicher Auskunft und Information auf den Homepages gilt die 2G und die 3G Regel. Je nach Art des Kontaktes auch die 2G+ Regel. Im Sozialwerk bspw. gibt es im Prinzip 2G+ Veranstaltungen, da die Besucherinnen und Besucher alle geboostert sind. Im Divan gelten bei Sport und Bewegungsangeboten die 2G Regel, ansonsten die 3G Regel. Es gilt die AHA-Regel. Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet. Soweit gegeben, werden auch Geräte zur Luftreinigung aufgestellt.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
10. Mündliche Anfrage Lucas Zeh FDP-Fraktion Dachsanierung Haus der Jugend Anne Frank
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Zeh, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Die Sanierung des Daches hat bereits im vergangenen Jahr begonnen. Der Dachstuhl des Hauptgebäudes wurde abgetragen und ein Notdach montiert. Daher geht die Fragestellung von einer inkorrekten Tatsache aus, das Gebäude ist eingerüstet und die Sanierungsarbeiten deutlich erkennbar!
Zu 2. Aufgrund der Bauarbeiten sind die Räume in der oberen Etage nicht nutzbar. Das führt zu Einschränkungen der Angebote. Es wurde und wird versucht, Veranstaltungen und Angebote, die regulär dort stattfinden, in die unteren Etagen zu verlegen. Bei einem großen Anteil der Angebote ist dies gelungen. Möglicherweise wird Baulärm zu einer weiteren Einschränkung des Betriebes führen. Aktuell ist diese Situation noch nicht eingetreten. Da aufgrund der Regulierungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nur ein reduzierter Betrieb möglich ist, gibt es derzeit nicht die Meldung eines zusätzlichen Raumbedarfes. In den wärmeren Jahreszeiten sollte die Außenfläche der Freizeiteinrichtung in die Angebotsentwicklung einbezogen werden, um den Betrieb möglichst umfangreich aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
11. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche Fraktion DIE LINKE Tagesreinigung an Schulen auch 2022 gewährleisten?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Zetsche, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. und 2. Mit Beginn der Pandemie wurde mit den für die Schulreinigung beauftragten Unternehmen vereinbart, bis auf Widerruf schultäglich eine zusätzliche Reinigungskraft für 4 Stunden in der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr zum Einsatz zu bringen (kurz: Tageskraft). In einigen Schulen kommt aufgrund deren Größe und Schülerzahl zusätzlich eine weitere Tageskraft zum Einsatz.
Da sich der Tageskrafteinsatz in der Folge bewährt hat und von den Schulen durchweg positiv aufgenommen wurde, hat das Bezirksamt – hier noch mein Kollege Schruoffeneger - im Sommer 2021 ein neues Reinigungskonzept für künftige Schulreinigungsverträge beschlossen, welches unter anderem eine reguläre Tageskraft im oben genannten Umfang in den Einrichtungen vorsieht.
In der Folge wurden seitdem und werden künftig alle Verträge zur Schulreinigung fix mit einer Tageskraft ausgeschrieben.
Ich halte das Ziel, die Reinigungsleistungen zu verbessern und auch hier Mittel in die Hand zu nehmen, für unseren Bezirk als auch als gemeinsame Aufgabe des Landes Berlin für richtig.
Die entsprechenden Mehrkosten wurden bei der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 angemeldet und belaufen sich aktuell pro Schultag auf 6.292,15 €.
Bis zum Übergang in die regulären Verträge wurden seit Einführung der Tageskräfte in 2020 die hierfür anfallenden Kosten aus 3306-51701 UKT 900 (Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie) bestritten.
In 2021 beliefen sich die Kosten für die Tageskräfte auf 927.439,58 €.
Für die Verträge, die noch nicht neu ausgeschrieben wurden, gilt neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Notwendigkeit einer Tageskraft entsprechend dem "Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen" der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (letzter Stand 23.12.2021). Dementsprechend ist die Tagesreinigung auch während der aktuell geltenden vorläufigen Haushaltswirtschaft durchgängig für die Schulen gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
12. Mündliche Anfrage Martin Kohler fraktionslos (AfD) Gendern im Bezirksamt
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Kohler, die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1. und 2. Während sich im gesellschaftlichen Konsens inzwischen verschiedene Schreibweisen als Ausdruck einer geschlechtergerechten Sprache durchgesetzt haben, gibt es diesen sprachlichen Rahmen für die Behörden des Landes Berlin bisher noch nicht. Hier ist bisher unverändert die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) in der Fassung vom 18. Oktober 2011 anzuwenden. Diese regelt in § 2 Abs. 2 lediglich die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern wie folgt:
„Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.“
Diese unveränderte Regelung ist auf alle Schriftsätze und Publikationen des Landes Berlin anzuwenden. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat ihren Auftrag zur Anpassung der GGO I in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht erfüllt. Die Novellierung ist für Mitte des Jahres 2022 angekündigt. Bis zur Novellierung können daher insbesondere für politische Stellungnahmen auch die eingangs genannten üblichen Schreibweisen genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirstin Bauch
13. Mündliche Anfrage Claudia Spielberg SPD-Fraktion Teilweiser Leerstand von Mietwohnungen Hohenzollerndamm Nr. 38 und 39 Ich frage das Bezirksamt:
14. Mündliche Anfrage Lucas Zeh FDP-Fraktion Luftfilter
Ich frage das Bezirksamt:
Sieht das Bezirksamt vor, Luftfilter in Kinder und Jugendeinrichtungen einzusetzen?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Das Bezirksamt sieht nicht vor, Luftfilter in Kinder und Jugendeinrichtungen einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
15. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler Fraktion DIE LINKE Baumaßnahme Leibnizstraße 75: Erweiterter Dachgeschoss-Ausbau und Umwandlung von Wohnungen zu Mikroappartements
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Für das Haus in der Leibnizstraße 75 wurde im Jahr 2016 eine Genehmigungsfreistellung für den Umbau mehrerer Wohnungen erteilt, welche eine eigenständige Nutzung der Schlafzim-mer ähnlich einer WG ermöglichen. Im Rahmen einer Tektur-planung im Jahr 2020 wurde einer weiteren leichten Veränderung der Grundrisse planungsrechtlich zugestimmt. Die mit der Tektur eingereichten Bauvorlagen zeigen unterschiedliche Wohnungsgrößen von min. 12 qm bis knapp 100 qm. Je Geschoss gibt es 4 Wohneinheiten in dieser Spannbreite. Vom 1. OG bis zum 4. OG gibt es je Geschoss 2 Wohneinheiten mit ca. 12 qm.
Dem Vorhaben wurde in der planungsrechtlichen Beurteilung im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens gem. § 62 BauO Bln durch den Fachbereich Stadtplanung am 04.09.2020 zugestimmt, da keine Abweichungen vorlagen. Das Verfahren wurde dann durch den Fachbereich Bauaufsicht als verfahrensführende Behörde übernommen und mit der Mitteilung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln am 13.01.2021 abgeschlossen.
Zu 2. Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1. Laut den Bauvorlagen umfasst der Umfang an Mikroappartements (1 Zimmerwohnungen) im gesamten Objekt 12 von 25 Wohneinheiten. Ob die Wohnungen tatsächlich umgebaut wurden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Bis dato ist noch keine Anzeige zur Aufnahme der Nutzung beim Fachbereich Bauaufsicht eingegangen.
Die Grundrissänderungen sind vor Festlegung der sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das Gebiet „Karl-August-Platz“ beantragt worden (GVBl. 77. Jahrgang Nr. 48, S. 659, veröffentlicht am 22. Juni 2021). Nach aktueller Rechtslage wären diese nicht mehr genehmigungsfähig, also nicht milieuschutzkonform.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
16. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert fraktionslos (AfD) Haftungs- und Schadensersatzansprüche und Strafanzeige gegen Bezirksamtsbedienstete?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Beschäftigte, die gegen ihre Dienstpflicht zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungsaufgaben verstoßen, indem sie erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, können im Einzelfall auch strafrechtlich in Verantwortung genommen werden, wenn das Unterlassen Schäden an Leib und Leben Dritter zur Folge hat. Dem Bezirksamt sind zu dem zitierten Fall aus dem Zuständigkeitsbereich der Berliner Forsten keine Details bekannt, so dass eine Bewertung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Zuständig sind im Übrigen allein die Strafverfolgungsbehörden. Es ist stets eine Einzelfallwürdigung geboten, die im Falle einer Anklage den Strafgerichten vorbehalten ist.
Zu 2. Das Bezirksamt nimmt seine Verkehrssicherungspflicht für das öffentliche Straßenland u.a. durch regelmäßige Begehungen und erforderliche Maßnahmen der Gefahrenbeseitigung wahr. Das geltende Recht sieht insoweit keine Gefährdungshaftung vor, aufgrund derer bereits im Fall eines schadhaften Straßenzustandes verschuldensunabhängig gehaftet würde. Maßgeblich ist vielmehr, ob trotz Kenntnis von einer Gefahr vorwerfbar nicht rechtzeitig gehandelt wurde. Auch eine persönliche Haftung von Beschäftigten, sowohl strafrechtlich als auch vermögensrechtlich, kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden bzw. die Notwendigkeit der Veranlassung auf dem Dienstweg angezeigt wird. Ein Fall der persönlichen Inanspruchnahme eines Beschäftigten ist dem Bezirksamt aus der Vergangenheit nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
17. Mündliche Anfrage Dr. Claudia Buß SPD-Fraktion Baumfällungen auf dem Hochmeisterplatz
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Die konkreten Standorte sind dem folgenden Lageplan zu entnehmen oder können anhand der Nummern in der Tabelle zu 2. Im Baumkataster über FIS-Broker gefunden werden:
http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=k_wfs_baumbestand@senstadt.
zu 2.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
18. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Stadtplatz Wundtstraße/Horstweg
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Die Aufstellung erfolgte zwischen dem 25.10.2021 und dem 18.11.2021.
zu 2. Es wurden 24.376,38 € abgerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
19. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner Fraktion DIE LINKE Hertha-Stadion im Olympiapark – nächster Anlauf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Gronde-Brunner, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1 und 2: Die mündliche Anfrage flankiert die Zuständigkeit mehrerer Abteilungen, sodass ich Ihnen für das Bezirksamt mitteilen kann, dass die Überlegungen von Hertha BSC für ein zusätzliches Stadion im Bereich der Rominter Allee/Sportforumstraße dem Bezirksamt bekannt sind. Aktuelle Gespräche zu Herthas Wünschen sind dem Bezirksamt hingegen nicht bekannt.
Gespräche mit der Wohnungsbaugenossenschaft 1892 sind nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes erfolgt, auch unter Involvierung von in alter Zuständigkeit BzStR Schruoffenegger, mit dem Ergebnis, dass die 1892 nicht verkaufen wollte und die Mietwohnungen somit erhalten wollte. Nach heutiger Rücksprache mit dem Vorstand hat sich an der Tatsache nichts geändert. Die 1892 hat inzwischen auch weitreichende Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden vorgenommen und hat kein Interesse an der Veräußerung.
Aus denkmalfachlicher Sicht befindet sich der vorgesehene Standort im Gartendenkmal Olympiapark und im Umfeld der als Einzeldenkmal geschützten Sportanlagen und ist mithin nicht zu befürworten.
Parallel läuft die Debatte um den Umgang mit der NS Vergangenheit des Olympiageländes und die Strukturierung der Flächen um die sportliche Nutzung steigern zu können. Schließlich ist auch noch zu berücksichtigen, wie das denkmalgeschützte Olympiastadion ohne die Nutzung von Hertha BSC wirtschaftlich erhalten werden kann. Eine Alternativnutzung des Olympiastadions für Konzerte etc. ist aus Lärmschutzgründen nur sehr eingeschränkt möglich.
Zusammenfassend kann ich erklären, dass das Bezirksamt den Standort für ein Stadion ungeeignet hält und hier die Pläne von Hertha-BSC nicht unterstützen kann und wird. Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |