Drucksache - 0026/6  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2022 
4.Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen
MA - Beantwortung

1. Mündliche Anfrage Corinna Balkow

 Fraktion B‘90/Grüne

 PCR-Teststellen für Kinder und

 Schüler:innen im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Teststellen gibt es im Bezirk für Schüler:innen und Kitakinder zur kostenlosen PCR-Bestätigung nach positivem Schnelltestergebnis oder bei Kontaktwarnung in der Corona-Warn-App?
     
  2. Wie wird auf diese Teststellen hingewiesen und Schulen und Eltern darüber informiert?

 

Beantwortung BzStR Wagner

 

 

2. Mündliche Anfrage Constanze Röder

 SPD-Fraktion

 Doppelhaushalt 2022/2023

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung des bezirklichen Doppelhaushalts 2022/2023 aus?
     
  2. Welche konkreten Auswirkungen hat die derzeitige vorläufige Haushaltswirtschaft für den Bezirk?

 

Beantwortung BzBm’in Bauch

 

3. Mündliche Anfrage Christine Schmidt-Statzkowski

 CDU-Fraktion

 Versorgungsnotlage in der

 Kinderbetreuung

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt und was unternimmt der Bezirk dagegen, dass aktuell nach Aussage des Jugendamtes im Bezirk über 1500 Kitaplätze fehlen, die (laut gleicher Quelle) erfahrungsgemäß nicht durch städtische Bauten, sondern nur durch Privatinitiative geschaffen werden können und was tut der Bezirk, um die Schaffung solcher Fördermöglichkeiten für Privatinitiativen voranzubringen?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass die Eigentümerin der Liegenschaft (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) sich weigert, den Mietvertrag der Betreiberin der Kita Meyer in der Heerstaße 87 anlässlich des geplanten Ruhestands von Fr. Meyer an ihre bereitstehende Nachfolgerin zu überschreiben und ist das Bezirksamt bereit, zusammen mit den Fraktionen in der BVV, Gespräche mit der Eigentümerin zu führen, um die Versorgungsnotlage der Kinderbetreuung für Neu-Westend abzuwenden?

 

Beantwortung BzStR Wagner

 

 

4. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FPD-Fraktion

 Bushaltestellen an der Berliner Straße

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie groß ist der Abstand der Bushaltestellen „U Berliner Straße“ und „Landhausstraße“ zueinander auf der nördlichen Seite der Berliner Straße?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Entfernung der beiden Bushaltestellen zueinander?

 

Beantwortung BzStR Schruoffeneger
 

 

5. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler

 Fraktion DIE LNKE

 Wie weiter nach Urteil gegen das

 Bezirkliche Vorkaufsrecht?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Inwiefern reagieren Hauseigentümer:innen mit denen im Bezirk Abwendungsvereinbarungen getroffen wurden, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht?
     
  2. Wie reagiert das BA auf einseitige Aufkündigungen der Abwendungsvereinbarungen durch die Eigentümer:innen und inwieweit ist das BA hierzu mit anderen Bezirken sowie der Senatsverwaltung im Austausch?

 

Beantwortung BzStR Schmitz-Grethlein

 

 

6. Mündliche Anfrage  Martin Kohler

 fraktionslos (AfD)

 Bußgelder im Zusammenhang mit den

 Corona-Eindämmungsverordnungen

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Bußgeldbescheide hat das Ordnungsamt des Bezirks im Zusammenhang mit den Corona-Eindämmungsverordnungen ausgestellt? (Bitte nach Verstoß, Bußgeldhöhe und Datum aufschlüsseln!)
     
  2. Wie viele Verwarnungen haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Zusammenhang mit den Corona-Eindämmungsverordnungen ausgesprochen? (Sofern keine genaue Statistik geführt wird, bitte schätzen!)

 

Beantwortung BzStR Schruoffeneger

 

 

7. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy

 Fraktion B‘90/Grüne

 Wahlen zur Seniorenvertretung

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um alle gesellschaftlichen Gruppen zur Wahl der Seniorenvertretung anzusprechen, um die Zahl der Bewerber*innen zu erhöhen, die bei dieser Wahl 50% geringer ist als bei der letzten Wahl zur Seniorenvertretung?

 

Beantwortung BzStR Herz

 

 

8. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach

 SPD-Fraktion

 Zuständigkeiten und Abstimmungen im

 Bereich Verkehr

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der neuen Koalitionsvereinbarung und des neuen 100 Tage Programms des Senats hinsichtlich einer Änderung der Zuständigkeiten im Bereich Verkehr zwischen Bezirk und Senat bzw. zwischen BVV und  Abgeordnetenhaus haben (z.B. Fragen der Instandhaltung und baulichen Umgestaltung der Hauptverkehrsstraßen, der Radverkehrsplanung und deren Umsetzung, der Fahrradparkhäuser,  der angekündigten schnellen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und bei der Thematik der Schulwegsicherheitsmanagements und der Jugend-verkehrsschulen)?  
     
  2. Wie werden zukünftig die Zuständigkeiten im Bezirksamt hinsichtlich der Verkehrsanbindung von Wohnungsbauvorhaben und der Erarbeitung des bezirklichen Mobilitätskonzeptes zwischen den Stadträten für Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten/Verkehr aufgeteilt und festgelegt?
     

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zu den wesentlichen von Ihnen benannten Punkten:

„Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Instandhaltung der Hauptverkehrsstraßen für den gesamten Querschnitt, sowie für die Fahrradstationen und Fahrradparkhäuser geht von den Bezirken an den Senat über. Im für Verkehr zuständigen Senatsressort wird eine zentrale Organisationseinheit aufgebaut um die neuen Aufgaben gebündelt zu bewerkstelligen. Diese wird mit den notwendigen Personal- und Finanzressourcen ausgestattet. Dabei wird auch der Aufbau eigener kommunaler Baukapazitäten geprüft“ (S.133)“

 

„Die Koalition will für Kinder und Jugendliche sichere Wege schaffen und unterstützt daher die verkehrliche Beruhigung des Umfelds von Schulen, zum Beispiel durch Schulstraßen, ebenso wie die Fortführung des schulischen Mobilitätsmanagements. Jugendverkehrsschulen werden weiterhin abgesichert und mit einer fachlich-pädagogisch qualifizierten Stelle in jeder Jugendverkehrsschule ausgestattet. Die Radfahrausbildung an den Schulen wird hinsichtlich einer größeren Praxisnähe überprüft.“ S. 62

 

Welche konkreten Auswirkungen diese Absichtserklärungen haben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Es liegen bisher keine konkreten Gesetzesänderungsvorschläge (insbesondere für die Zuständigkeitskataloge von AZG und ASOG) vor. In den laufenden Haushaltsberatungen müssten darüber hinaus die Voraussetzungen für organisatorische Umstrukturierungen geschaffen werden. Die verkehrsrelevanten Punkte aus dem 100-Tage-Programm (Nr. 6 „Beschleunigung Radwegeausbau“ und Nr. 7 „Vereinbarung zum Busspurenausbau) konkretisieren bzw. beinhalten keine Zuständigkeitsverschiebungen.

 

 

Zu 2.

Bei größeren Bauvorhaben schafft das Stadtentwicklungsamt Baurecht in der Regel über Bebauungspläne, welche häufig auch Verkehrsgutachten erfordern. Die fachliche Begleitung dieser wird in engem Austausch mit dem Straßen- und Grünflächenamt künftig im Stadtentwicklungsamt abgebildet.

Zudem koordiniert das Stadtentwicklungsamt bezirkliche Stellungnahmen und Positionen im Bereich des Umbaus des Autobahndreieck Funkturm und den Planungen zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke in den konzeptionellen Planungsphasen. Auch künftig wird das Stadtentwicklungsamt die bezirklichen Positionen im Bereich der Infrastruktur- und Angebotsplanung im ÖPNV einbringen und koordinieren.

Die Erstellung von umsetzungsorientierten Mobilitätskonzepten bleibt weiterhin die Aufgabe des Straßen- und Grünflächenamtes bzw. der Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

 

9. Mündliche Anfrage Judith Stückler

 CDU-Fraktion

 Stadtteilzentren in Charlottenburg-

 Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie setzen unsere Stadtteilzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf ihre Angebote in der aktuellen Situation der Pandemie um?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Die Angebote in den bezirklichen Stadtteilzentren werden - soweit wie möglich - in vollem Umfang umgesetzt. Spezielle Angebote wie bspw. Chöre laufen aktuell nicht, beziehungsweise werden bspw. als Kaffeerunde fortgeführt. Kulturveranstaltungen - also Veranstaltungen mit vielen Menschen - werden bis auf weiteres verschoben bzw. abgesagt. Gruppenangebote werden nur in entsprechender Größe (im Sozialwerk bspw. bis zu 10 Teilnehmer:innen im großen Saal) in den entsprechenden Räumlichkeiten umgesetzt.

Nach persönlicher Auskunft und Information auf den Homepages gilt die 2G und die 3G Regel. Je nach Art des Kontaktes auch die 2G+ Regel. Im Sozialwerk bspw. gibt es im Prinzip 2G+ Veranstaltungen, da die Besucherinnen und Besucher alle geboostert sind. Im Divan gelten bei Sport und Bewegungsangeboten die 2G Regel, ansonsten die 3G Regel. Es gilt die AHA-Regel. Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet. Soweit gegeben, werden auch Geräte zur Luftreinigung aufgestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

 

10. Mündliche Anfrage Lucas Zeh

 FDP-Fraktion

 Dachsanierung Haus der Jugend Anne

 Frank

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Dem Bezirksamt ist seit langem Zeitraum bewusst, dass das Dach der Kinder- und Jugendeinrichtung Anne Frank erneuert werden muss. Warum finden immer noch keine Arbeiten am Dach statt und wann sieht das Bezirksamt vor die Arbeiten zu beginnen?

 

  1. Wie kompensiert das Bezirksamt den vorrübergehenden Verlust der Räumlichkeiten im Obergeschoss und somit auch die fehlenden Angebote, der Jugendarbeit, im Haus der Jugend Anne Frank?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Zeh,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Die Sanierung des Daches hat bereits im vergangenen Jahr begonnen. Der Dachstuhl des Hauptgebäudes wurde abgetragen und ein Notdach montiert. Daher geht die Fragestellung von einer inkorrekten Tatsache aus, das Gebäude ist eingerüstet und die Sanierungsarbeiten deutlich erkennbar!

 

Zu 2.

Aufgrund der Bauarbeiten sind die Räume in der oberen Etage nicht nutzbar.  Das führt zu Einschränkungen der Angebote. Es wurde und wird versucht, Veranstaltungen und Angebote, die regulär dort stattfinden, in die unteren Etagen zu verlegen. Bei einem großen Anteil der Angebote ist dies gelungen. Möglicherweise wird Baulärm zu einer weiteren Einschränkung des Betriebes führen. Aktuell ist diese Situation noch nicht eingetreten. Da aufgrund der Regulierungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nur ein reduzierter Betrieb möglich ist, gibt es derzeit nicht die Meldung eines zusätzlichen Raumbedarfes. In den wärmeren Jahreszeiten sollte die Außenfläche der Freizeiteinrichtung in die Angebotsentwicklung einbezogen werden, um den Betrieb möglichst umfangreich aufrecht zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz


 

11. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche

 Fraktion DIE LINKE

 Tagesreinigung an Schulen auch 2022

 gewährleisten?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird die Tagesreinigung an den Schulen im Bezirk über den 31.12.2021 hinaus fortgeführt und falls ja, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum stehen die finanziellen Mittel dem BA zur Verfügung und falls nein, mit welcher Begründung?

 

  1. Durch welche Mittel und in welchem Umfang wurde die Tagesreinigung an Schulen im Bezirk bis zum 31.12.2021 finanziert, wie viele zusätzliche Reinigungsstunden oder -einheiten konnten dadurch gewährleistet werden und wie bewerten Schulen und Eltern die bisher stattgefundene, zusätzliche Tagesreinigung?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Zetsche,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

Mit Beginn der Pandemie wurde mit den für die Schulreinigung beauftragten Unternehmen vereinbart, bis auf Widerruf schultäglich eine zusätzliche Reinigungskraft für 4 Stunden in der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr zum Einsatz zu bringen (kurz: Tageskraft). In einigen Schulen kommt aufgrund deren Größe und Schülerzahl zusätzlich eine weitere Tageskraft zum Einsatz.

 

Da sich der Tageskrafteinsatz in der Folge bewährt hat und von den Schulen durchweg positiv aufgenommen wurde, hat das Bezirksamt – hier noch mein Kollege Schruoffeneger - im Sommer 2021 ein neues Reinigungskonzept für künftige Schulreinigungsverträge beschlossen, welches unter anderem eine reguläre Tageskraft im oben genannten Umfang in den Einrichtungen vorsieht.

 

In der Folge wurden seitdem und werden künftig alle Verträge zur Schulreinigung fix mit einer Tageskraft ausgeschrieben.

 

Ich halte das Ziel, die Reinigungsleistungen zu verbessern und auch hier Mittel in die Hand zu nehmen, für unseren Bezirk als auch als gemeinsame Aufgabe des Landes Berlin für richtig.

 

Die entsprechenden Mehrkosten wurden bei der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 angemeldet und belaufen sich aktuell pro Schultag auf 6.292,15 €.

 

Bis zum Übergang in die regulären Verträge wurden seit Einführung der Tageskräfte in 2020 die hierfür anfallenden Kosten aus 3306-51701 UKT 900 (Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie) bestritten.

 

In 2021 beliefen sich die Kosten für die Tageskräfte auf 927.439,58 €.

 

Für die Verträge, die noch nicht neu ausgeschrieben wurden, gilt neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Notwendigkeit einer Tageskraft entsprechend dem "Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen" der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (letzter Stand 23.12.2021).

Dementsprechend ist die Tagesreinigung auch während der aktuell geltenden vorläufigen Haushaltswirtschaft durchgängig für die Schulen gewährleistet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz  

 

 

12. Mündliche Anfrage Martin Kohler

 fraktionslos (AfD)

 Gendern im Bezirksamt

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Gibt es eine einheitliche Sprachregelungen für schriftliche Veröffentlichungen des Bezirksamtes, bezogen auf die Verwendung der sogenannten geschlechtersensiblen Sprache?
     
  2. Welche Schreibweisen (generisches Maskulinum, Binnen-I, „Gendersternchen“, x-Endung etc.) werden in welchen Bereichen genutzt?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Kohler,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu 1. und 2.

Während sich im gesellschaftlichen Konsens inzwischen verschiedene Schreibweisen als Ausdruck einer geschlechtergerechten Sprache durchgesetzt haben, gibt es diesen sprachlichen Rahmen für die Behörden des Landes Berlin bisher noch nicht. Hier ist bisher unverändert die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) in der Fassung vom 18. Oktober 2011 anzuwenden. Diese regelt in § 2 Abs. 2 lediglich die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern wie folgt:

 

„Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.“

 

Diese unveränderte Regelung ist auf alle Schriftsätze und Publikationen des Landes Berlin anzuwenden. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat ihren Auftrag zur Anpassung der GGO I in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht erfüllt. Die Novellierung ist für Mitte des Jahres 2022 angekündigt. Bis zur Novellierung können daher insbesondere für politische Stellungnahmen auch die eingangs genannten üblichen Schreibweisen genutzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kirstin Bauch

 

 

13. Mündliche Anfrage Claudia Spielberg

 SPD-Fraktion

 Teilweiser Leerstand von Mietwohnungen

 Hohenzollerndamm Nr. 38 und 39

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit einigen Jahren leergezogene Wohnungen im Hohenzollerndamm 38 und 39 nicht mehr neu vermietet werden?
     
  2. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um gegen diese Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und die verbliebenen Mieter*innen zu schützen?

 

 

14. Mündliche Anfrage Lucas Zeh

 FDP-Fraktion

 Luftfilter

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sieht das Bezirksamt vor, Luftfilter in Kinder und Jugendeinrichtungen einzusetzen?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Das Bezirksamt sieht nicht vor, Luftfilter in Kinder und Jugendeinrichtungen einzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

 

15. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler

 Fraktion DIE LINKE

 Baumaßnahme Leibnizstraße 75:

 Erweiterter Dachgeschoss-Ausbau

 und Umwandlung von Wohnungen

 zu Mikroappartements

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt darüber, dass die Wohnungen des Mietshauses in der Leibnizstraße 75 zu Mikroappartements umgebaut werden, wann wurde hierzu auf welcher Grundlage die Genehmigung erteilt?
     
  2. Trifft es zu, dass die Wohnungen zu Apartments mit ca. 12 m² Grundfläche umgewandelt werden und ist diese Grundrissveränderung aus Sicht des Bezirksamts milieuschutzkonform?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Für das Haus in der Leibnizstraße 75 wurde im Jahr 2016 eine Genehmigungsfreistellung für den Umbau mehrerer Wohnungen erteilt, welche eine eigenständige Nutzung der Schlafzim-mer ähnlich einer WG ermöglichen. Im Rahmen einer Tektur-planung im Jahr 2020 wurde einer weiteren leichten Veränderung der Grundrisse planungsrechtlich zugestimmt.

Die mit der Tektur eingereichten Bauvorlagen zeigen unterschiedliche Wohnungsgrößen von min. 12 qm bis knapp 100 qm. Je Geschoss gibt es 4 Wohneinheiten in dieser Spannbreite. Vom 1. OG bis zum 4. OG gibt es je Geschoss 2 Wohneinheiten mit ca. 12 qm.

 

Dem Vorhaben wurde in der planungsrechtlichen Beurteilung im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens gem. § 62 BauO Bln durch den Fachbereich Stadtplanung am 04.09.2020 zugestimmt, da keine Abweichungen vorlagen. Das Verfahren wurde dann durch den Fachbereich Bauaufsicht als verfahrensführende Behörde übernommen und mit der Mitteilung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln am 13.01.2021 abgeschlossen.

 

Zu 2.

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1. Laut den Bauvorlagen umfasst der Umfang an Mikroappartements (1 Zimmerwohnungen) im gesamten Objekt 12 von 25 Wohneinheiten. Ob die Wohnungen tatsächlich umgebaut wurden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Bis dato ist noch keine Anzeige zur Aufnahme der Nutzung beim Fachbereich Bauaufsicht eingegangen.

 

Die Grundrissänderungen sind vor Festlegung der sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das Gebiet „Karl-August-Platz“ beantragt worden (GVBl. 77. Jahrgang Nr. 48, S. 659, veröffentlicht am 22. Juni 2021). Nach aktueller Rechtslage wären diese nicht mehr genehmigungsfähig, also nicht milieuschutzkonform.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 

16. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert

 fraktionslos (AfD)

 Haftungs- und Schadensersatzansprüche

 und Strafanzeige gegen

 Bezirksamtsbedienstete?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt in Hinblick auf mögliche zukünftige Strafanzeigen und Haftungsansprüche gegen Bezirksamtsbedienstete die Tatsache, dass sich ein Revierförster jetzt vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, weil in der Königsallee ein umstürzender Baum auf ein Auto schlug und dabei die Fahrerin tötete (ereignete sich 2019).

 

  1. Wenn ein Förster wegen eines umgestürzten Baumes angeklagt und möglicherweise verurteilt wird – was mag daraus beispielsweise für Stürze auf Gehwegen und Radwegen folgen, deren Schäden viel offensichtlicher sind als eine morsche Wurzel im Wald oder am Straßenrand ?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Beschäftigte, die gegen ihre Dienstpflicht zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungsaufgaben verstoßen, indem sie erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, können im Einzelfall auch strafrechtlich in Verantwortung genommen werden, wenn das Unterlassen Schäden an Leib und Leben Dritter zur Folge hat. Dem Bezirksamt sind zu dem zitierten Fall aus dem Zuständigkeitsbereich der Berliner Forsten keine Details bekannt, so dass eine Bewertung schon aus diesem Grund nicht möglich ist. Zuständig sind im Übrigen allein die Strafverfolgungsbehörden. Es ist stets eine Einzelfallwürdigung geboten, die im Falle einer Anklage den Strafgerichten vorbehalten ist.

 

 

Zu 2.

Das Bezirksamt nimmt seine Verkehrssicherungspflicht für das öffentliche Straßenland u.a. durch regelmäßige Begehungen und erforderliche Maßnahmen der Gefahrenbeseitigung wahr. Das geltende Recht sieht insoweit keine Gefährdungshaftung vor, aufgrund derer bereits im Fall eines schadhaften Straßenzustandes verschuldensunabhängig gehaftet würde. Maßgeblich ist vielmehr, ob trotz Kenntnis von einer Gefahr vorwerfbar nicht rechtzeitig gehandelt wurde. Auch eine persönliche Haftung von Beschäftigten, sowohl strafrechtlich als auch vermögensrechtlich, kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden bzw. die Notwendigkeit der Veranlassung auf dem Dienstweg angezeigt wird. Ein Fall der persönlichen Inanspruchnahme eines Beschäftigten ist dem Bezirksamt aus der Vergangenheit nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

17. Mündliche Anfrage Dr. Claudia Buß

 SPD-Fraktion

 Baumfällungen auf dem Hochmeisterplatz

 

 

 Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Könnte das Bezirksamt bitte darstellen, welche Bäume konkret bzw. welche Standorte genau von den 9 Baumfällungen auf dem Hochmeisterplatz betroffen sind (siehe Tagesspiegel-Leute Newsletter)?

 

  1. Welche Gründe hat das Bezirksamt für das Fällen jedes einzelnen Baumes und was sind dessen Ursachen?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die konkreten Standorte sind dem folgenden Lageplan zu entnehmen oder können anhand der Nummern in der Tabelle zu 2. Im Baumkataster über FIS-Broker gefunden werden:

 

http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&;mapId=k_wfs_baumbestand@senstadt.

 

 

 

 

zu 2.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

18. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

 Stadtplatz Wundtstraße/Horstweg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurden die Poller auf dem Platz Horstweg/Wundtstraße aufgestellt?

 

  1. Wie viel hat die Aktion gekostet?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Aufstellung erfolgte zwischen dem 25.10.2021 und dem 18.11.2021.

 

zu 2.

Es wurden 24.376,38 € abgerechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

19. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE

 Hertha-Stadion im Olympiapark –

 nächster Anlauf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die aktuell bekannt gewordenen Pläne eines Stadionneubaus von Hertha BSC auf dem Gelände des Olympiaparks und sind dem BA Signale der Wohnungsgenossenschaft von 1892 bekannt, über den Verkauf der hierfür notwendigen Grundstücke an der Sportforumstraße zu verhandeln?
     
  2. Welche Position vertritt das Bezirksamt bei laufenden und zukünftigen Gesprächen von Hertha BSC mit dem Berliner Senat und inwieweit ist das Bezirksamt in diese Gespräche, wie von der BVV gefordert (DS 0846/5 „Transparenz und Mitsprache beim Stadionneubau“), eingebunden?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

err AlterspräHerrsehr geehrte Frau Gronde-Brunner,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die mündliche Anfrage flankiert die Zuständigkeit mehrerer Abteilungen, sodass ich Ihnen für das Bezirksamt mitteilen kann, dass die Überlegungen von Hertha BSC für ein zusätzliches Stadion im Bereich der Rominter Allee/Sportforumstraße dem Bezirksamt bekannt sind. Aktuelle Gespräche zu Herthas Wünschen sind dem Bezirksamt hingegen nicht bekannt.

 

Gespräche mit der Wohnungsbaugenossenschaft 1892 sind nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes erfolgt, auch unter Involvierung von in alter Zuständigkeit BzStR Schruoffenegger, mit dem Ergebnis, dass die 1892 nicht verkaufen wollte und die Mietwohnungen somit erhalten wollte. 

Nach heutiger Rücksprache mit dem Vorstand hat sich an der Tatsache nichts geändert. Die 1892 hat inzwischen auch weitreichende Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden vorgenommen und hat kein Interesse an der Veräußerung.

 

Aus denkmalfachlicher Sicht befindet sich der vorgesehene Standort im Gartendenkmal Olympiapark und im Umfeld der als Einzeldenkmal geschützten Sportanlagen und ist mithin nicht zu befürworten.

 

Parallel läuft die Debatte um den Umgang mit der NS Vergangenheit des Olympiageländes und die Strukturierung der Flächen um die sportliche Nutzung steigern zu können.

Schließlich ist auch noch zu berücksichtigen, wie das denkmalgeschützte Olympiastadion ohne die Nutzung von Hertha BSC wirtschaftlich erhalten werden kann. Eine Alternativnutzung des Olympiastadions für Konzerte etc. ist aus Lärmschutzgründen nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Zusammenfassend kann ich erklären, dass das Bezirksamt den Standort für ein Stadion ungeeignet hält und hier die Pläne von Hertha-BSC nicht unterstützen kann und wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 
 

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