Drucksache - 2082/5  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht für die Tauroggener Str. 47 wahrnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Sempf/Tillinger/Kempf/Wapler/Wieland/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.09.2021 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte für den Ankauf des Wohnhauseses Tauroggener Straße 47 zu unternehmen, um das kommunale Vorkaufsrecht zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens auszuüben.

 

Sollte es zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, wird das Bezirksamt aufgefordert, die Muster-Abwendungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuwenden.

 

Der BVV ist bis zum 31.10. 2021 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Der Beschluss der BVV beschreibt das übliche von der Verwaltung praktizierte Verfahren. Mit dem notwendigen Vorlauf hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 28. September 2021 die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das Objekt Tauroggener Straße 47 beschlossen.

 

Am Folgetag wurde dem Bezirksamt eine Abwendungsvereinbarung übermittelt. Diese unterscheidet sich nur in geringfügigen Details von der bezirklichen Musterabwendungsvereinbarung. Die Änderungen beziehen sich u.a. auf den Ausschluss der Umwandlung nach § 250 BauGB, die Sanierung von Bauteilen mit einem sehr schlechten energetischen Zustand oder die Dingliche Sicherung. Keine der Änderungen verändert die zentralen Inhalte der bezirklichen Musterabwendungsvereinbarung. Sie stehen somit den Erhaltungszielen der sozialen Erhaltungsverordnung nicht entgegen.

 

Das Kaufgrundstück war Teil eines Portfoliokaufs, wodurch auch andere Bezirksämter in die Abwendungsverhandlungen involviert waren. Nach Kenntnis des Bezirksamts schließen diese Bezirke Abwendungsvereinbarungen mit dem identischen Wortlaut ab. Die Wohnbevölkerung in den Milieuschutzgebieten wird also in ihrer Zusammensetzung wirksam durch die sozialen Erhaltungsverordnungen geschützt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann       Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 
 

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